Lange haben die rund 600.000 Laienmusikerinnen und -musiker in Bayern auf eine Perspektive aus der Politik gewartet, wann sie ihren Probenbetrieb wieder aufnehmen dürfen. Seit Beginn des "Lockdown light" im November 2020 war eine Vereinsarbeit in Präsenz nicht mehr möglich - nun hat das Kabinett am Montag erste Lockerungen bekannt gegeben: Ab 21. Mai dürfen, bei einer stabilen Inzidenz von unter 100, wieder Proben stattfinden, in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20. Wer teilnehmen möchte, muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder genesen sein. Was bedeutet das für die Umsetzung in der Praxis? Ist unter diesen Bedingungen wieder Vereinsarbeit möglich?
Corona-Lockerungen