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Corona-Lockerungen: Komplizierter geht's kaum: Die neuen Corona-Regeln in Bayern

Corona-Lockerungen

Komplizierter geht's kaum: Die neuen Corona-Regeln in Bayern

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    Cafés und Lokale im Freistaat dürfen – wenn es die Inzidenzzahlen erlauben – ab 22. März draußen öffnen.  Das besagen die neuen Corona-Regeln.
    Cafés und Lokale im Freistaat dürfen – wenn es die Inzidenzzahlen erlauben – ab 22. März draußen öffnen. Das besagen die neuen Corona-Regeln. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Regionen in Bayern, die wenig von Corona betroffen sind, sollen schon ab Montag deutlich mehr lockern können. Das ist die Quintessenz eines Maßnahmenpakets, das am Donnerstag vom bayerischen Kabinett verabschiedet wurde. Es ist derart kompliziert, dass man sich schwertut, es zu überblicken. Hier die Regelungen im Einzelnen:

    Natürlich auch in Bayern wird der in Berlin beschlossene Kurs umgesetzt, wonach ab Ende März auch Haus- und Fachärzte impfen sollen und der Impfstoff von AstraZenica überdies für Menschen über 65 zugelassen werden soll.

    Schnell- und Selbsttests werden in Bayern bald deutlich wichtiger

    Im Freistaat soll überdies nun deutlich mehr getestet werden. So hat der Ministerrat die Beschaffung von 11,5 Millionen Antigen-Schnelltests pro Monat bis Ende Juni beschlossen. Die Kosten in Höhe von 183 Millionen Euro trägt das Land. Zudem werden je 12,4 Millionen Selbsttests für die Monate März bis Mai sowie 17,7 Millionen Selbsttests für Juni (Kosten für den Freistaat: 284 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt.

    Der Ministerrat beauftragt die Apotheken als Schnellteststellen und übernimmt auch die dafür erforderlichen Kosten. Ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt müssen sich Beschäftigte in Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen mindestens zweimal wöchentlich testen lassen.

    Diese neuen Corona-Regeln gelten für private Treffen

    Die Möglichkeit, sich privat zu treffen, wird ab dem 8. März wieder erweitert: Es sind nun Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich – maximal fünf Personen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen sind sogar Treffen des eigenen mit zwei weiteren Haushalten und zusammen maximal zehn Personen gestattet.

    Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt („Notbremse“). Kinder bis 14 Jahre werden dabei jeweils nicht mitgezählt.

    Ab dem 8. März öffnen auch Buchhandlungen, Büchereien, Archive und Bibliotheken – für je einen Kunden oder Nutzer pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.

    In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind ab dem 8. März weitere Öffnungen möglich. In Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 darf der Einzelhandel nach den auch für den Buchhandel geltenden Kundenzahlen öffnen. Außerdem können Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten ihre Pforten öffnen.

    Weg aus dem Lockdown: Mehr Öffnungen im Einzelhandel möglich

    Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt: Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann. Außerdem: Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.

    Frühestens ab dem 22. März gilt zudem: Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, dürfen die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos öffnen. Wenn mindestens 14 Tage am Stück eine Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, so gilt: Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung samt Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest nötig. Auch für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos braucht man einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest.

    Sie schwebt über allem: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über den Wert von 50, gelten die Regelungen für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Übersteigt sie den Wert von 100, gelten wieder die strengen Regelungen, die derzeit, also bis zum 7. März, noch gelten.

    Die Einreisequarantäne aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvarianten-Gebieten, etwa Tirol, wird bis zum 28. März verlängert und verschärft (außer für Pendler): Die Quarantänedauer beträgt hier künftig 14 Tage (statt bisher nur zehn Tage). Und die Quarantäne kann nicht mehr durch vorzeitige Freitestung (Negativtest am fünften Tag nach der Einreise) verkürzt werden.

    In Kitas gilt: Bei einer Inzidenz unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.

    Besteht in Heimen eine hohe Impfungsrate, sollen wieder deutlich mehr soziale Kontakte (Besuche und Gemeinschaftsveranstaltungen) ermöglicht werden.

    Auch für die Schulen gelten neue Corona-Regeln

    In Schulhäusern gilt ab 15. März:Bei einer Inzidenz unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen und Förderschulen Präsenzunterricht. Unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über der Inzidenz von 50 Wechselunterricht statt. Verschärft sich die Lage wieder und die Inzidenz steigt über 100, findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt. Zur besseren Planbarkeit gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.

    Die Regelungen für Schulen sind sehr umstritten. Besonders die Lehrerverbände bemängeln, dass zwar Öffnungen geplant sind, ein ausgeklügeltes Hygienekonzept aber fehlt. „Öffnung nur mit verstärktem Gesundheitsschutz!“ forderte etwa der Philologenverband am Donnerstag auf der Internetplattform Twitter.

    Der Vorsitzende Michael Schwägerl lobte zwar, „dass die angedachten Öffnungen jetzt nicht hauruck passieren“. Immerhin haben die Schulen elf Tage Zeit, um sich vorzubereiten. Schwägerl sieht aber Mängel im Schutzkonzept. Er fordert mehr Testungen in Gebieten mit hoher Inzidenz und mehr Luftfilter. Die angekündigte bevorzugte Impfung für Lehrer läuft in Bayern nur schleppend an. Jürgen Böhm, Vorsitzender des Realschullehrerverbands, sagt deshalb nachdrücklich: „Der Staat muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und die Impfungen für alle Lehrkräfte dringend beschleunigen.“

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