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Corona-Krise in Bayern: Ü50 und die Folgen: Was passiert bei steigenden Corona-Zahlen?

Corona-Krise in Bayern

Ü50 und die Folgen: Was passiert bei steigenden Corona-Zahlen?

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    Immer mehr Städte und Landkreise in Bayern überschreiten den 50er-Wert bei den Neuinfektionen.
    Immer mehr Städte und Landkreise in Bayern überschreiten den 50er-Wert bei den Neuinfektionen. Foto: Arne Dedert, dpa

    Die Zahl 50 ist in der Corona-Krise zu einem kritischen und entscheidenden Wert geworden. Übersteigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen diesen Wert, so drohen in den betroffenen Landkreisen oder kreisfreien Städten schärfere Anti-Corona-Maßnahmen.

    Das kann von Beschränkungen für Feiern bis hin zu Klassenteilungen in Schulen gehen. Auf was man sich genau einstellen muss - dazu einige wichtige Fragen und Antworten:

    Wo in Bayern wird der kritische Wert aktuell überschritten?

    München hat den 50er-Wert laut Robert Koch-Institut am Montag erneut überschritten. Auch die Landkreise Regen und Fürstenfeldbruck sowie die Städte Memmingen und Rosenheim liegen über der kritischen Marke.

    Wo sind die Anti-Corona-Maßnahmen, die bei Inzidenz-Werten von über 50 greifen sollen, geregelt und wer entscheidet letztlich darüber?

    Grundsätzlich hatten sich Bund und Länder Ende September auf bestimmte Maßnahmen geeinigt, die dann eingeleitet werden sollen. Rechtlich umsetzen mussten das die Länder - was das bayerische Kabinett anschließend auch getan hat.

    Was genau letztlich vor Ort gilt, darüber müssen aber die Kommunen selbst entscheiden - also die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte. Es gibt für keinen Bereich einen Automatismus - weder für private Feiern noch für Schule und Kitas. Entschieden werden muss vor Ort - die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt allerdings einen Rahmen vor.

    Welche Beschränkungen drohen für Feste und Feiern?

    Schon bei einem Wert von mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen binnen sieben Tagen sollen nach den bayerischen Regularien in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens noch 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen gibt es dann eine "dringliche Empfehlung" einer maximalen Teilnehmerzahl von 25.

    Wichtiger aber ist der Wert 50: Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, dann sollen die Kommunen mehrere Dinge anordnen: unter anderem schärfere Kontaktbeschränkungen mit der Maßgabe, dass sich dann - abgesehen von engen Verwandten und Angehörigen eines weiteren Hausstands - nur noch Gruppen von fünf Personen in öffentlichen oder privaten Räumen treffen dürfen. Für Versammlungen soll eine Obergrenze von maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien gelten.

    Was droht sonst noch?

    Die bayerische Verordnung sieht bei einem Wert von über 50 zudem eine Maskenpflicht "auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen" vor, ebenso soll dann dort ein Alkoholverbot greifen. Für Gaststätten soll eine verlängerte Sperrstunde von 23.00 bis 6.00 Uhr gelten. Und in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sollen Besuche beschränkt werden - auf eine Person täglich (bzw. beide Eltern).

    Was könnten die Folgen für die Schulen und Kitas sein?

    Ein Drei-Stufen-Plan des Kultusministeriums sieht vor, dass bei einem Wert von über 50 (Stufe 3) in Klassenzimmern wieder ein Mindestabstand von 1,50 Metern gelten soll. Dies bedeutet laut Ministerium, dass die Klassen "in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet werden". Regen ist der erste Landkreis, der dies inzwischen auch tatsächlich beschlossen hat.

    Ausnahmen von Klassenteilungen sind möglich, sollte es so große Räume geben, dass die Mindestabstände auch bei voller Klassenstärke einzuhalten sind. Zudem soll bei "Ü50" eine Maskenpflicht im Unterricht auch an Grundschulen gelten. In Kindergärten und Kitas sieht ein eigener Drei-Stufen-Plan eine mögliche Reduktion der Gruppengröße und ein Notbetreuungsangebot vor. Auch über all diese Maßnahmen müssen aber die Gesundheitsämter der Kommunen entscheiden.

    Welche Folgen gibt es für Urlauber?

    Aus Angst vor infizierten Urlaubern gilt Bayern wie auch in einigen anderen Bundesländern ein Beherbergungsverbot für alle Menschen aus Corona-Hotspots. In bayerischen Hotels und Gaststätten dürfen damit keine Reisenden aus Corona-Hotspots außerhalb des Freistaats mehr übernachten - es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen.

    Umgekehrt müssen Menschen aus bayerischen Corona-Hotspots in mehreren Bundesländern mit diversen Verboten und Auflagen rechnen, die zumindest einige Herbstferien-Urlaubspläne durchkreuzen könnten. (dpa/lby)

    Über alle aktuellen Entwicklungen informieren wir Sie in unserem Liveblog.

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    Und außerdem den Gastbeitrag: Wir sollten uns nicht von Fallzahlen regieren lassen

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