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Corona-Krise: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot des AfD-Landesparteitags

Corona-Krise

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot des AfD-Landesparteitags

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    Die AfD darf ihren Parteitag nicht wie geplant abhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in dem Ereignis eine große Gefahr für die weitere Ausbreitung des Coronavirus.
    Die AfD darf ihren Parteitag nicht wie geplant abhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in dem Ereignis eine große Gefahr für die weitere Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des für diesen Samstag geplanten Landesparteitags der AfD bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag in München mit. Das AfD-Parteitreffen im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern kann damit wegen der Corona-Krise nicht stattfinden.

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof begründet Parteitagsverbot: Schutz von Leben geht vor

    Zur Begründung führte der zuständige Senat unter anderem aus, es sei offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob die AfD einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für den Parteitag habe. "Bei der deshalb im Eilverfahren notwendigen Folgenabwägung überwiege das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Nach dem Urteil sind für die AfD keine ordentlichen Rechtsmittel mehr möglich.

    Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Corona-Zahlen widerrief die Behörde eine Genehmigung vom 15. September. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung geklagt und auf die frühere Erlaubnis sowie auf ein Hygienekonzept verwiesen, nach dem die Parteiversammlung parallel in einer Halle und einem Zelt durchgeführt werden sollte. Das Verwaltungsgericht Ansbach allerdings bestätigte das Verbot, das nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter standhielt.

    Gericht fürchtet weitere Ausbreitung des Coronavirus durch den AfD-Parteitag

    Der Senat verwies darauf, dass mit einem großen Infektionsrisiko und einer anschließenden räumlichen Verbreitung von Infektionen in ganz Bayern zu rechnen wäre, wenn der Parteitag wie geplant in den vorgesehenen Räumen abgehalten würde. Ähnlich hatte zuvor auch ein Sprecher des Ansbacher Verwaltungsgerichtes argumentiert. 

    "Selbstverständlich hatte der Landesvorstand mögliche Infektionsrisiken durch ein mit dem Landratsamt abgestimmtes und entwickeltes Hygienekonzept berücksichtigt. Darauf fußte auch die ursprüngliche Genehmigung", sagte Gerd Mannes, stellvertretender Vorsitzender des AfD-Landesverbandes. Die Begründung des Gerichtes gelte für das Eilverfahren, nicht aber für das Hauptsacheverfahren.

    "Der Landesvorstand wird sich kurzfristig zur weiteren Vorgehensweise beraten und entsprechend seine Beschlüsse kommunizieren", kündigte Mannes an. Zunächst wolle man die Mitglieder über den Ausfall des Parteitages informieren.  (dpa/lby)

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