Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Corona-Krise: Das bedeuten die Ausgangsbeschränkungen für Bayern

Corona-Krise

Das bedeuten die Ausgangsbeschränkungen für Bayern

    • |
    Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, hat auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz neue Maßnahmen in der Corona-Krise verkündet.
    Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, hat auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz neue Maßnahmen in der Corona-Krise verkündet. Foto: Peter Kneffel, dpa

    "Corona hat unser Land fest im Griff" - mit diesen Worten hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine kurzfristig anberaumte Pressekonferenz am Freitagmittag eröffnet. Darin verkündete er neue Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19-Krise. Die schärfste: weitreichende Ausgangsbeschränkungen im Freistaat.

    Diese Entscheidung sei notwendig geworden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Unglaublich viele Menschen verhielten sich vorbildlich, so Söder, aber ebenso hätten viele den Ernst der Lage noch nicht verstanden. Weiterhin gebe es Gruppenbildungen bei schönem Wetter, Corona-Parties, gar Jugendliche, die sich einen Spaß daraus machen, ältere Mitbürger anzuhusten und "Corona" zu rufen.

    Ausgangsbeschränkungen für Bayern ab Samstag

    Daher verkündete er: "Wir treffen die Entscheidung aufgrund der gesetzlichen Lage in Bayern. Wir müssen versuchen, die Welle der sprunghaften Infektionen zu durchbrechen. Wir müssen jetzt für eine Weile vollständig herunterfahren."

    Nach einem Gespräch mit dem österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz habe Söder entschieden, die Maßnahmen in Bayern an die im Nachbarland anzupassen. "Über Allgemeinverfügung ordnen wir folgendes an. Ab Freitagnacht gilt für 14 Tage grundlegende Ausgangsbeschränkungen. Wir sperren Bayern nicht zu, aber wir fahren das öffentliche Leben vollständig herunter."

    Ausgangsbeschränkung in Bayern: Was jetzt noch erlaubt ist und was nicht

    Was heißt das nun? Jeder kann und soll zur Arbeit gehen, sofern Homeoffice nicht möglich ist. Arztbesuche sind in bestimmtem Rahmen weiterhin möglich, Physiotherapeuten-Besuche beispielsweise seien jedoch nur im Notfall erlaubt. Besuche in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden verboten, ebenso in Krankenhäusern. Ausnahmen seien nur im Todesfalle oder bei einer Geburt erlaubt, ebenso für Eltern, deren Kind im Krankenhaus liegt. Die Lebensmittelversorgung bleibt erhalten, ebenso bleiben Banken geöffnet. Friseure jedoch werden nicht mehr geöffnet, ebenso müssen Bau- und Gartenmärkte schließen. Die Gastronomie in Bayern wird ab Samstag grundlegend geschlossen.  "Alles, was nicht dringend notwendig ist, wird eingestellt", erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).

    "Bleiben Sie zu Hause, ist das Motto", erklärte Söder und ergänzte "frische Luft tut gut und kann auch helfen". Sportliche Betätigung und Spazierengehen bleiben daher weiterhin möglich, allerdings entweder allein oder mit der Familie. Gassigehen ist weiterhin möglich. Gruppenbildungen, Parties, größere Menschenanssammlungen hingegen sind verboten. Ein Dokument über den Grund des Ausgangs mit sich zu führen, wie es Menschen in Frankreich oder Italien es derzeit tun müssen, sei in Bayern vorerst nicht notwendig.

    Der Unterschied zu einer Ausgangssperre sei, dass in diesem Falle niemand das Haus verlassen dürfe, erklärte Söder auf Nachfrage. Man wolle jedoch auf jeden Fall "Lagerkoller" vermeiden und den Menschen weiterhin ermöglichen, zur Arbeit zu gehen.

    Diese Ausnahmen gelten für die Ausgangsbeschränkungen in Bayern

    Das Verlassen der eigenen Wohnung ist innerhalb des 14-tägigen Zeitraums, in dem die Ausgangsbeschränkungen für Bayern gelten, nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Darunter fallen laut Bayerischem Gesundheitsministerium:

    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten
    • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)
    • Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben
    • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
    • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
    • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren

    Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

    Polizei kontrolliert Ausgangsbeschränkung in Bayern

    Die Polizei soll die Ausgangsbeschränkungen kontrollieren. Wer dagegen verstößt, müsse laut Söder mit hohen Bußgeldern rechnen in Höhe bis zu 25.000 Euro. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ergänzte, dass Polizeistreifen zur Kontrolle der neuen Maßnahmen aufgestockt werden sollen. Die Bevölkerung solle überall die Polizeipräsenz wahrnehmen.

    Die Deutsche Presse-Agentur hatte zuvor Regierungskreise zitiert, es habe intensive Gespräche zwischen Söder und seinem Kabinett, dem Corona-Krisenstab und Kommunalpolitikern gegeben. Diese Gespräche hätten bis tief in die Nacht hinein gedauert und seien am Morgen weitergegangen.

    Noch am Donnerstag hatte Markus Söder mit einer Ausgangssperre gedroht: Wenn sich die Menschen in Bayern nicht an die Maßnahmen halten würden, bliebe nur noch die Ausgangssperre.

    Corona-Krise: Bayern startet Produktion von Atemschutzmasken

    Um den Mangel an Atemschutzmasken in der Corona-Krise zu überwinden, setzt der Freistaat auf die Hilfe heimischer Produktion. Die Staatsregierung habe an mehrere Firmen Aufträge vergeben, ab sofort sollen etwa 10. 000 Masken am Tag hergestellt und ausgeliefert werden, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Vorrangig gehen diese zuerst an Krankenhäuser und Arztpraxen. "Die Kapazität soll so schnell wie möglich erhöht werden", sagte Aiwanger.

    Hergestellt werden laut Ministerium sowohl Einweg- als auch mehrfach verwendbare Masken. Jede wiederverwendbare Maske kann demnach etwa 50-mal benutzt werden. "Wir können mit der eigenen Produktion den Schutz des medizinischen und pflegerischen Personals deutlich verbessern, das in diesen Tagen ein besonderes Risiko für eine Corona-Infektion trägt", sagte Aiwanger.

    Die ganze Pressekonferenz können Sie sich hier ansehen. (mit dpa)

    Über alle Entwicklungen rund um das Coronavirus informieren wir Sie in unserem Live-Blog.

    Wie verändert sich die Arbeit von Journalisten in Zeiten des Coronavirus? In einer neuen Folge unseres Podcasts geben wir einen Einblick.

    Lesen Sie zu diesem Thema auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden