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Corona-Krise: Bundesländer im Vergleich: Wie unterschiedlich sind die deutschen Corona-Regeln?

Corona-Krise

Bundesländer im Vergleich: Wie unterschiedlich sind die deutschen Corona-Regeln?

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    Obwohl viele Experten das Tragen von Masken lange Zeit als wenig hilfreich beurteilten, gehören sie heute zum Alltag. Doch wie sieht es mit anderen Corona-Maßnahmen aus?
    Obwohl viele Experten das Tragen von Masken lange Zeit als wenig hilfreich beurteilten, gehören sie heute zum Alltag. Doch wie sieht es mit anderen Corona-Maßnahmen aus? Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Wer darf sich treffen, wer darf wo Urlaub machen, wie sieht es in die Schulen und Kindertagesstätten aus, wer darf gemeinsam feiern und wer darf Pflegedürftige besuchen? Weil sich die Corona-Maßnahmen ständig ändern, lässt sich schon mal der Überblick verlieren. Hier eine Zusammenfassung, was in welchem Bundesland gerade geht und was nicht.

    Treffen dürfen sich:

    • in Bayern: im öffentlichen Raum Verwandte, zwei Hausstände oder insgesamt zehn Personen, im privaten Raum gibt es keine Beschränkung
    • in Baden-Württemberg: 20 Menschen im öffentlichen Raum, im privaten Raum gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn die Personen verwandt sind
    • in Berlin: keine Kontaktbeschränkungen mehr
    • in Brandenburg: keine Kontaktbeschränkungen mehr
    • in Bremen: Familien und Angehörige von zwei Haushalten in unbestimmter Zahl im öffentlichen Raum
    • in Hamburg: bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten im öffentlichen Raum, im privaten Raum 25 Personen
    • in Hessen: zehn Personen im öffentlichen Raum
    • in Mecklenburg-Vorpommern: bis zum 10. Juli Personen zweier Haushalte oder zehn Personen im öffentlichen Raum
    • in Niedersachsen: Personen zweier Haushalte, Angehörige oder bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum
    • in Nordrhein-Westfalen: Personen zweier Haushalte, Angehörige oder bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum, im Kreis Gütersloh nur Verwandte oder zwei Personen bis 7. Juli
    • in Rheinland-Pfalz: zehn Personen im öffentlichen Raum
    • im Saarland: bis zu zehn Personen
    • in Sachsen-Anhalt: aktuell bis zu zehn Personen, ab dem 2. Juli gilt aber nur noch eine Kontaktempfehlung statt eines Kontaktverbots
    • in Sachsen: Menschen zweier Haushalte oder bis zu zehn Personen sowohl drinnen als auch draußen, in Gaststätten und angemieteten Räumen bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern
    • in Schleswig-Holstein: in der Öffentlichkeit bis zu zehn Menschen, im privaten Raum bis zu 50 Personen
    • in Thüringen: keine Kontaktbeschränkungen mehr, Empfehlung zu Treffen mit nur einem weiteren Haushalt oder bis zu zehn Personen

    Wer darf wo Urlaub machen?

    Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen dürfen nur in ein Hotel aufgenommen werden, wenn sie ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, dass ihnen bestätigt, nicht infiziert zu sein. Bei Anreise darf der Test maximal zwei Tage zurückliegen. Diese Regelung gilt nicht für Thüringen.

    • in Bayern: Hotels haben geöffnet, Touristen dürfen Urlaub machen. Ausgenommen sind Reisende aus "Corona-Hotspots", in denen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohnern infiziert sind. Wellnessbereiche dürfen wieder öffnen
    • in Baden-Württemberg: Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels können wieder öffnen
    • in Berlin: Touristen dürfen Urlaub machen
    • in Brandenburg: Auch hier gilt eine Beschränkung nur für Reisende aus "Corona-Hotspots"
    • in Bremen: Touristen dürfen Urlaub machen
    • in Hamburg: Hier gibt es keine Einschränkungen für Urlauber, bis auf die Abstands- und Hygieneregeln
    • in Hessen: Reisende aus "Corona-Hotspots" dürfen nicht in Hotels und Herbergen übernachten
    • in Mecklenburg-Vorpommern: Nur Menschen aus Deutschland dürfen Urlaub machen
    • in Niedersachsen: Ausgenommen von einem Urlaub hier sind Menschen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf
    • in Nordrhein-Westfalen: Urlauber müssen lediglich die Abstands- und Hygieneregeln beachten.
    • in Rheinland-Pfalz: Hier gibt es keine Einschränkungen für Urlauber, bis auf die Abstands- und Hygieneregeln
    • im Saarland: Hotels dürfen wieder ein Buffet anbieten, es gelten jedoch Beschränkungen für Reisende aus "Corona-Hotspots"
    • in Sachsen-Anhalt: Auch hier wurden Beschränkungen für Reisende aus "Corona-Hotspots" eingeführt
    • in Sachsen: Touristen müssen sich nur an die Abstands- und Hygieneregeln halten
    • in Schleswig-Holstein: Hier gelten Einschränkungen für Menschen, die aus Risikogebieten kommen
    • in Thüringen: Urlaub ist hier für Touristen möglich

    So sieht es in Schulen und Kitas aus:

    • in Bayern: Seit Mitte Juni sind alle Schüler wieder tageweise im Unterricht. Für Schüler der ersten bis sechsten Klassen soll es außerdem ein Betreuungsangebot in den Sommerferien geben. Die Kitas öffnen am 1. Juli.
    • in Baden-Württemberg: Schulen und Kitas sind geöffnet.
    • in Berlin: Schulen und Kitas sind geöffnet. Die Gruppengröße beträgt maximal acht Personen. Für Kinder und Jugendliche der ersten, zweiten, siebten, achten und neunten Klassen soll es eine Sommerschule geben. Nach dem 7. August sollen die Schulen zum Normalbetrieb zurückkehren
    • in Brandenburg: Kitas sind seit 15. Juni, Schulen ab 10. August wieder im Regelbetrieb.
    • in Bremen: Schulen und Kitas werden schrittweise wieder geöffnet.
    • in Hamburg: Kinder und Jugendliche gehen hier in eingeschränkter Form in Kita und Schule
    • in Hessen: In Schulen liegt die maximale Gruppengröße bei 15 Kindern oder Jugendlichen. Kitas öffnen ab 6. Juli vollständig.
    • in Mecklenburg-Vorpommern: In Kitas soll der Regelbetrieb ab dem 1. August, in Schulen ab dem neuen Schuljahr wieder aufgenommen werden.
    • in Niedersachsen: Kitas sind wieder geöffnet, nehmen aber keine neuen Kinder auf. Schulen dürfen sogar wieder kleine Veranstaltungen abhalten.
    • in Nordrhein-Westfalen: Hier dürfen seit dem 20. Juni wieder Abschlussfeiern stattfinden. Kitas betreuen Kinder in eingeschränktem Umfang. Im Kreis Gütersloh sind Kitas aktuell geschlossen.
    • in Rheinland-Pfalz: 20.000 Schüler können eine Sommerschule besuchen, alle sollen nach den Ferien wieder regelmäßig zur Schule gehen.
    • im Saarland: In den Schulen soll es nach den Sommerferien wieder normalen Betrieb geben. Für Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.
    • in Sachsen-Anhalt: Grundschüler und Kita-Kinder sind täglich in der Schule. An weiterführenden Schulen gibt es ein Wechselmodell aus Präsenzunterricht und Distanzlernen
    • in Sachsen: Bis zu den Sommerferien gilt in Schulen der eingeschränkte Regelbetrieb, während Kitas wieder normal geöffnet haben.
    • in Schleswig-Holstein: Am 10. August soll hier in Kitas und Schulen der Regelbetrieb starten.
    • in Thüringen: Alle Schulen und Kitas haben geöffnet.

    Wer darf gemeinsam feiern?

    • in Bayern: Kulturelle Veranstaltungen sind möglich, bei privaten Feiern liegt die Obergrenze draußen bei 100 und drinnen bei 50 Personen
    • in Baden-Württemberg: Veranstaltungen sind ab dem 1. Juli wieder mit 250 Menschen erlaubt, wenn sie feste Sitzplätze haben. Ab 1. August dürfen 500 Personen an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Ab 1. September dürfen Messen für über 500 Personen öffnen. Andere Großveranstaltungen wie Volksfeste bleiben bis Ende Oktober verboten
    • in Berlin: Öffentliche Theater sind hier zu. Bei Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten sind aktuell 300 Teilnehmer erlaubt, bis 1. Oktober soll auf 1000 erhöht werden. Ab 1. September dürfen im Freien dann 5000 Menschen zusammenkommen, aktuell sind es 1000. Die Obergrenzen gelten auch für private Feiern
    • in Brandenburg: Maximal 1000 Menschen dürfen gemeinsam feiern
    • in Bremen: Hier gilt eine Grenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen und höchstens 400 Personen unter freiem Himmel
    • in Hamburg: Großveranstaltungen mit maximal 1000 Teilnehmern sind im Freien erlaubt, in geschlossenen Räumen 650
    • in Hessen: Bis zu 250 Personen dürfen zusammen feiern. Für andere Feste sind Ausnahmen möglich
    • in Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 500 Personen im Freien können eine Veranstaltung besuchen. In Ausnahmen sind 1000 Personen zulässig
    • in Niedersachsen: Private Feiern in Restaurants dürfen mit 10 Personen stattfinden oder mit zwei Haushalten. Für größere Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 250 Personen
    • in Nordrhein-Westfalen: Außer im Kreis Gütersloh können Hochzeiten und Privatfeiern mit höchstens 50 Personen und andere Veranstaltungen mit höchstens 100 Personen stattfinden
    • in Rheinland-Pfalz:  Drinnen dürfen bis zu 150, draußen bis zu 350 Menschen gemeinsam feiern. Bei Hochzeiten dürfen 75 Gästen kommen
    • im Saarland: Ab dem 13. Juli gelten bei Veranstaltungen 500 Personen unter freiem Himmel und 250 Personen in geschlossenen Räumen als Grenze
    • in Sachsen-Anhalt: ab 2. Juli sind Privatfeiern mit bis zu 50 Personen möglich. Für professionell organisierte Feste wie Hochzeiten oder Veranstaltungen wie Tagungen gilt im Freien eine Obergrenze von 1000 Personen. In geschlossenen Räumen dürfen es 250 Personen sein, ab 29. August 500
    • in Sachsen: Messen mit bis zu 1000 Teilnehmern sind möglich, Feiern in Gaststätten mit bis zu 100 Teilnehmern
    • in Schleswig-Holstein: Im Freien sind bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen bis zu 100
    • in Thüringen: Bei Feiern drinnen dürfen 30 Gäste kommen, ab 30 Teilnehmern müssen sie zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden

    Pflegebedürftige besuchen:

    • in Bayern: Seit 29. Juni sind Besuche in Altenheimen wieder möglich, sofern das Heim es nicht anders regelt
    • in Baden-Württemberg: Ein Patient darf pro Tag von einer Person Besuch bekommen
    • in Berlin: Auch hier dürfen Patienten Besuch empfangen
    • in Brandenburg: Bis 15. Juli dürfen nur zwei Personen pro Person am Tag zu Besuch kommen
    • in Bremen: Hier dürfen Patienten Besuch empfangen
    • in Hamburg: Jeder Patient darf in der Woche drei Besucher empfangen
    • in Hessen: Nur SeelsorgerInnen, Eltern, Therapeuten, Ehrenamtliche erhalten Zutritt zu Pflegeeinrichtungen
    • in Mecklenburg-Vorpommern: Niemand, außer eine feste Kontaktperson oder ein Mitglied der Kernfamilie pro Tag, darf hier zu Besuch kommen
    • in Niedersachsen: Besuche sind hier möglich
    • in Nordrhein-Westfalen: Besuche sind hier möglich
    • in Rheinland-Pfalz: Patienten dürfen einen Besuch pro Tag für eine Stunde erhalten
    • im Saarland: Patienten dürfen Besuch von zwei Personen aus der Familie am Tag erhalten
    • in Sachsen-Anhalt: Besuche sind hier möglich
    • in Sachsen: Besuche sind hier möglich
    • in Schleswig-Holstein: Besuche sind hier möglich
    • in Thüringen: Besuche sind hier möglich

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