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Corona-Impfung: In Bayern kann man sich nun online für die Corona-Impfung registrieren

Corona-Impfung

In Bayern kann man sich nun online für die Corona-Impfung registrieren

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    Menschen mit Hauptwohnsitz in Bayern können sich ab dem 11. Januar online für eine Corona-Impfung registrieren.
    Menschen mit Hauptwohnsitz in Bayern können sich ab dem 11. Januar online für eine Corona-Impfung registrieren. Foto: Jens Kalaene, dpa

    Impfwillige mit Hauptwohnsitz in Bayern können sich seit diesem Montag online für eine Corona-Impfung registrieren. Über das neue Portal impfzentren.bayern soll künftig die Vergabe der Impftermine im Freistaat erfolgen. Die Nachfrage ist sehr hoch - zeitweise ist das Portal offenbar überlastet und nicht erreichbar. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Terminvergabe.

    Portal zur Registrierung für Corona-Impfung: Welche Daten sind nötig?

    Nutzer registrieren sich mit ihrer Mailadresse und vergeben ein Passwort. Die Nutzer müssen ihren Namen und ihre Adresse angeben, sodass sie dem für sie zuständigen Impfzentrum zugeordnet werden können. Außerdem muss eine Mobilfunknummer angegeben werden. "Wir benötigen Ihre mobile Telefonnummer, um Ihre Identität bei der Terminauswahl zu prüfen", lautet die Erklärung auf der Seite.

    Zudem sollen die Nutzer ihr Geburtsdatum nennen und Fragen beantworten, anhand derer sie einer Impf-Prioritätengruppe zugeordnet werden. So sollen sie etwa angeben, ob sie in "Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens" arbeiten - dazu gehören unter anderem die Polizei und die Feuerwehr sowie Mitarbeiter im Lebensmittel-Einzelhandel, in der Abfallwirtschaft oder im Telekommunikationswesen. Außerdem gibt es Fragen zu möglichen Risikofaktoren, zu einer bereits überwundenen Covid-19-Erkrankung und dazu, ob eine Schwangerschaft besteht. Diese Daten werden einem Hinweis auf der Seite zufolge verwendet, um zu ermitteln, ob ein Grund für eine priorisierte Impfung vorliegt, aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht gespeichert.

    In dieser Reihenfolge wird in Deutschland gegen Corona geimpft

    Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt.

    Zunächst sollen Menschen an die Reihe kommen, die unter "höchste Priorität" eingestuft sind. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre sind, ...

    ...genauso wie Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden oder dort arbeiten.

    Auch Pflegekräfte in ambulanten Diensten und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit erhöhtem Expositionsrisiko gehören dazu. Darunter fallen: Mitarbeiter in Corona-Impfzentren, Notaufnahmen oder Intensivstationen.

    "Höchste Priorität" haben außerdem Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Risikogruppen behandeln. Darunter ist zum Beispiel die Transplantationsmedizin gelistet.

    Als nächstes sollen Menschen geimpft werden, die unter "hohe Priorität" kategorisiert sind. In erster Linie sind das jene, die über 70 Jahre alt sind.

    Auch wer bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen aufweist, fällt in diese Kategorie. Dazu gehören Trisomie 21 und Demenz. Auch wer eine Organtransplantation hatte, wird mit hoher Priorität geimpft.

    Es genügt außerdem, Kontaktperson von Menschen in Risikogruppen zu sein, um mit hoher Priorität geimpft zu werden werden. Dazu gehören enge Kontaktpersonen von Menschen über 80, von Schwangeren oder Bewohnern von Pflegeheimen. Auch Personen, die in Einrichtungen für Senioren oder für Menschen mit geistiger Behinderung leben, sollen mit hoher Priorität geimpft werden. Außerdem fallen Pflegerinnen und Pfleger, die Menschen mit Behinderung stationär oder ambulant betreuen, in diese Kategorie.

    Auch bestimmte Berufsgruppen sollen schnell an die Reihe kommen. Vor allem solche, die in der Öffentlichkeit aktiv sind und viel Kontakt zu Bürgern haben. Dazu gehören Polizisten und Ordnungskräfte, die auf Demonstrationen unterwegs sind, sowie Mitarbeiter in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften oder Krankenhäusern.

    Als dritte Kategorie definiert das Gesundheitsministerium Menschen mit "erhöhter Priorität". Dazu gehört die Altersgruppe zwischen 60 und 70 Jahren.

    Außerdem sollen dann Menschen geimpft werden, die zwar in medizinischen Berufen arbeiten, aber einem niedrigerem Expositionsrisko ausgesetzt sind. Dazu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Laboren.

    Erhöhte Priorität haben auch Menschen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diversen Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma.

    Auch bestimmte Berufsgruppen fallen in diese Kategorie. Darunter Lehrer und Erzieher, Polizisten, Regierungsmitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Feuerwehrmänner und -frauen, Katastrophenschutz, THW oder Justiz.

    Erhöhte Priorität haben außerdem Menschen, die in kritischer Infrastruktur arbeiten. Dazu gehören Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation.

    Auch Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen werden mit erhöhter Priorität geimpft.

    Wer nicht in eine dieser drei Kategorien fällt, wird ohne Priorität geimpft. Also erst dann, wenn Menschen aus diesen Kategorien an der Reihe waren.

    Wann werden Corona-Impftermine vergeben und wie werde ich informiert?

    Wer alle Daten eingegeben hat, erhält folgende Mail:

    "Ihre Anmeldung zur COVID-19 Impfung wurde erfolgreich entgegengenommen.

    Sie werden automatisch per E-Mail und/oder SMS kontaktiert, sobald Sie an der Reihe sind. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum ist daher nicht erforderlich. Bitte verzichten Sie auch auf Nachfragen, da dies die Kapazitäten der Impfzentren belastet und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.

    Die Vergabe der Impftermine orientiert sich an der Zugehörigkeit zu der jeweils aufgerufenen Prioritätengruppe. So wird sichergestellt, dass immer die besonders gefährdeten Menschen zuerst geimpft werden."

    Auf der Seite des Gesundheitsministeriums heißt es zusätzlich, dass gegebenenfalls auch eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt.

    Bayerns neuer Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat erklärt, dass ab dem 20. Januar konkrete Impftermine vergeben werden sollen. Da man sich aber streng an die Impfindikation halten will und der Impfstoff knapp ist, wird es bei Menschen, die nicht zu einer priorisierten Impfgruppe gehören, länger dauern, bis eine Terminvereinbarung möglich ist. Eine schnellere Registrierung bedeutet also nicht, dass man auch schneller geimpft wird.

    Was ist mit Menschen, die das Internet nicht nutzen?

    Neben der Online-Registrierung soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich telefonisch für eine Impfung anzumelden - diese Möglichkeit sei aber nur "ausnahmsweise" für Menschen gedacht, für die keine Möglichkeit zur Internetnutzung besteht, heißt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Telefonische Anmeldungen sind beim zuständigen Impfzentrum möglich oder über die bundesweite Nummer 116117. Weil der Impfstoff knapp ist, werden Termine momentan aber nur an priorisierte Gruppen vergeben.

    Die Stadt Augsburg zum Beispiel informiert, dass beim dortigen Impfzentrum telefonisch aktuell gar keine Termine vereinbart werden können. Zuerst werden Bewohner von stationären Einrichtungen direkt kontaktiert, Menschen, die wegen ihres Berufes jetzt schon geimpft werden sollen, werden über ihre Arbeitgeber informiert. Vermutlich ab dem 18. Januar könnten Menschen über 80 Jahren telefonisch einen Termin für eine Corona-Impfung vereinbaren.

    Über alle Entwicklungen rund um das Coronavirus informieren wir Sie auch immer in unserem Live-Blog.

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