Eine Reihe von Corona-Impfstoffen steht kurz vor der Zulassung durch die Europäische Kommission. Schon bald werden sich wohl viele Menschen gegen das Virus impfen lassen wollen. Wie der Freistaat Bayern das organisiert, wer als Erstes versorgt werden soll und welcher Impfstoff zum Einsatz kommen könnte, erfahren Sie in diesem Frage- und Antwortstück.
Wie bereitet sich der Freistaat auf die anstehende Coronaimpfung vieler Bürger vor?
Das bayerische Gesundheitsministerium hat alle 71 Landkreise und 25 kreisfreien Städte in den sieben Regierungsbezirken Bayerns bereits am 9. November aufgefordert, jeweils mindestens ein regionales Impfzentrum einzurichten.
Wann sollen diese spätestens fertiggestellt sein?
Die Vorgabe lautet, dass die Zentren ab Dienstag, 15. Dezember, einsatzfähig sein müssen.
Schon jetzt ist immer wieder zu hören, dass die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte bis zum Anschlag arbeiten müssen. Ist diese Aufgabe in dieser kurzen Zeit zu schaffen?
„Es ist ein Kraftakt, aber wir werden es schaffen“, sagt etwa der Unterallgäuer Landrat Alex Eder (Freie Wähler). Es mache keinen Sinn, diese Aufgabe zentral von München aus zu organisieren. „Es gibt keinen besseren Aufgabenträger als uns, die wir vor Ort sind.“ Das Unterallgäu wird seinen Bürgern zwei Alternativen bieten. Jene, die im westlichen Landkreis wohnen, sollen sich auch im Impfzentrum der benachbarten kreisfreien Stadt Memmingen versorgen lassen können. Im östlichen Landkreis wird zudem ein Zentrum in einem ehemaligen Möbelhaus in Bad Wörishofen eingerichtet. Den Plan, eine Mindelheimer Turnhalle zu nutzen, hatte Eder fallen gelassen, weil die Turnhalle sonst länger nicht mehr für Sport genutzt werden könnte.
Was ist mit Bürgern, die nicht in der Lage sind, ein Impfzentrum aufzusuchen?
Das Gesundheitsministerium hat alle Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, zusätzlich mindestens ein mobiles Impfteam zu schaffen, das betreffende Bürger daheim betreut.
Wer wird als Erstes geimpft?
„Klar ist – der Impfstoff wird nicht sofort flächendeckend für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen“, sagt die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml unserer Redaktion. „Vorgesehen ist auf freiwilliger Basis zunächst eine Impfung für besonders gefährdete Gruppen wie Menschen hohen Alters und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Weitere Beispiele sind Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Betreute und Bewohner in stationären und teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.“ Zu den Gruppen, die mit Priorität geimpft werden sollen, zählten zudem Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko etwa aufgrund ihres Berufs – insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal, Berufsgruppen aus sensiblen Bereichen wie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen, so die Ministerin weiter.
Welcher Impfstoff soll zum Einsatz kommen?
Lediglich für die Impfstoffe der Mainzer Firma Biontech (in Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Pfizer), der US-Firma Moderna und des britisch-schwedischen Konzerns AstraZeneca sind bisher Anträge zur Zulassung bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA eingereicht worden. „Für den Fall einer entsprechenden Zulassung erfolgt umgehend die Prüfung einer Einbindung des jeweiligen Produktes in die Impfstrategie“, teilt das Gesundheitsministerium mit.
Was ist mit den in Russland und China entwickelten Impfstoffen, die in diesen Ländern bereits eingesetzt werden?
Da bisher keine Anträge bei der EMA verzeichnet sind, ist zumindest bislang nicht damit zu rechnen, dass diese Impfstoffe in den bayerischen Impfzentren eingesetzt werden.
Der Impfstoff von Biontech beispielsweise muss laufend auf minus 70 Grad Celsius gekühlt werden. Hat der Freistaat entsprechende Kühlschränke geordert?
Laut Gesundheitsministerium ist „eine ausreichende Anzahl an Ultratiefkühlanlagen für die Lagerung von Impfstoffen bei minus 80 Grad“ bestellt worden.
Wird es in Bayern eine Impfpflicht geben?
Das verneint das Ministerium: „Eine gesetzliche Impfpflicht war und ist nicht vorgesehen.“
Wer bezahlt die Impfungen?
Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund, die Kosten für die Impfzentren übernimmt der Freistaat – „soweit diese nicht von anderen Kostenträgern erstattet oder Ausrüstungsgegenstände und Impfzubehör unmittelbar vom Freistaat zur Verfügung gestellt werden“.
Falls unerwartete Nebenwirkungen auftreten, die aber fulminant wären, wer würde dafür haften? Der Freistaat?
Das Gesundheitsministerium schreibt dazu: „Diese Frage ist aufgrund verschiedener bislang einmaliger Faktoren bei der Corona-Impfung vielschichtig und wird derzeit rechtlich auch mit dem Bund geklärt.“
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