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Corona: Feiern, Impfen, Testen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

Corona

Feiern, Impfen, Testen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

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    Ab Freitag, 1. Oktober, dürfen in Bayern wieder die Diskotheken und Klubs öffnen.
    Ab Freitag, 1. Oktober, dürfen in Bayern wieder die Diskotheken und Klubs öffnen. Foto: Sophia Kembowski, dpa

    Die Krankenhaus-Ampel leuchtet grün und die Sieben-Tages-Inzidenz verharrt auf einem stabilen Niveau. Corona bleibt trotzdem ein Thema. Das bayerische Kabinett hat sich am Donnerstag auf einen neuen Umgang mit der Pandemie geeinigt. Was sich zum Monatswechsel ändert.

    Nachtleben Endlich wieder tanzen und feiern. Die Klubs und Diskotheken dürfen ab diesem Freitag, 1. Oktober, wieder öffnen. Auf die Tanzfläche darf nur, wer genesen oder geimpft ist oder einen negativen PCR-Test vorlegen kann. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Kundenkontakt müssen ebenfalls die 3G-Regel beachten und sich zweimal in der Woche testen. Ein Schnelltest reicht für den Besuch nicht aus. Wie vor der Pandemie darf wieder getanzt, gefeiert und Alkohol ausgeschenkt werden. Außerdem gelten keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln. Bordelle und Nachtklubs dürfen ebenfalls mit der 3G-Regelung wieder öffnen.

    Volksfest Nach der Zwangspause sind in Bayern wieder Volksfeste und öffentliche Festivitäten erlaubt. Dort gilt unabhängig der Sieben-Tages-Inzidenz die 3G-Regel.

    Weihnachtsmarkt In der Adventszeit sind Märkte und Feste unter freiem Himmel möglich. Das bestätigte das Kabinett unter Vorbehalt. Bei Bedarf werden dazu noch neue Regeln festgelegt.

    Eine neue Impfstrategie für Bayern

    Impfstrategie Ab Oktober verfolgt die Landesregierung eine neue Impfstrategie. Dazu werden die stationären Impfzentren schrittweise abgebaut. In Zukunft soll vor allem in Arztpraxen und in mobilen Impfzentren geimpft werden. Ziel sei es, alle Menschen niederschwellig zu erreichen, erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Die Impfzentren werden wegen des Kurswechsels nicht komplett aufgelöst. Stattdessen werden sie als Basisstationen für die mobilen Impfteams genutzt. Außerdem sollen die Impfzentren laut Ministerium im Stand-by-Betrieb als Reserve bis April 2022 bestehen bleiben. Zu dem sollen dort Impfsprechstunden stattfinden. Vor Fußballspielen, Kulturveranstaltungen oder in Einkaufszentren soll das niederschwellige Impfangebot weiter ausgebaut werden. Laut Ministerium laufen Verhandlungen zu weiteren Pop-up Impfzentren in Bayerns Einkaufszentren und Supermärkten. Auch an den Hochschulen und Schulen sind für den Herbst Sonderimpfungen geplant.

    Logistik Zum Monatswechsel ändert sich die Verteilung der Impfstoffe. Bisher übernahm der Freistaat die Auslieferung der Impfdosen, in Zukunft werden die Apotheken diese Aufgabe ausführen.

    In ganz Deutschland gibt es keine kostenlosen Bürgertests mehr

    Bürgertests Ab Montag, 11. Oktober, enden die kostenlosen Schnelltests, die für einen Besuch im Restaurant, Kino oder Friseur benötigt werden. Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, Kinder, Jugendliche und Studierende erhalten aber vorerst weiterhin kostenlose Schnelltests. Alle anderen müssen dafür bezahlen. Wie viel ein Test konkret kostet, werde der Markt regeln, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Kosten für ein Schnelltest werden sich vermutlich zwischen 15 und 20 Euro einpendeln. Die Kosten für einen PCR-Test fallen deutlich höher aus.

    Deutschlandweit wurden binnen 24 Stunden 14 Todesfälle verzeichnet.
    Deutschlandweit wurden binnen 24 Stunden 14 Todesfälle verzeichnet. Foto: Annette Riedl, dpa

    Verdienstausfall Wer wegen einer Corona-Quarantäne nicht in die Arbeit gehen kann und ungeimpft ist, erhält im Normalfall keine Entschädigung mehr. Einen bundesweit einheitlichen Start gibt es dafür nicht, aber die meisten Bundesländer wollen den Beschluss im Laufe des Oktobers umsetzen. Spätestens ab Sonntag, 1. November, muss die Regel umgesetzt sein.

    Schülerinnen und Schüler in Bayern brauchen keine Masken mehr

    Hochschule Die Studentinnen und Studenten dürfen wieder in den Hörsaal zurück. „Die Präsenzlehre wird die Regel und nicht die Ausnahme sein“, kündigte der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) an. Ab Oktober gilt an den bayerischen Hochschulen die 3G-Regel. Die Studierenden müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein, um an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

    SchuleSchülerinnen und Schüler in Bayern müssen ab Montag, 4. Oktober, keine Masken mehr im Unterricht tragen, selbst wenn sie nicht den Abstand von 1,5 Metern einhalten. Auch im Sportunterricht, in der Mittagsbetreuung und sonstigen Schulveranstaltungen müssen die Kinder und Jugendlichen künftig keine Maske mehr aufsetzen. Der Grund für die Lockerung sei die regelmäßige Testung, erklärt das Kabinett die Entscheidung.

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