In Bayern werden die Regeln für das soziale Leben seit Samstag, 17. Oktober, streng an die lokalen Corona-Zahlen gekoppelt. Damit können täglich Änderungen eintreten. Entscheidend ist der Wert der Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner. Ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 gelten automatisch strengere Beschränkungen, ab einer Inzidenz von 50 werden diese noch einmal verschärft. Am 21. Oktober verkündete Markus Söder eine vierte Corona-Stufe. Diese gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwhner.
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an einem Tag die Inzidenz, so gelten ab dem nächsten Tag ab 0 Uhr automatisch die strengeren Regeln. Bis Mitternacht gelten in einem solchen Fall noch die bisherigen Einschränkungen. Damit Beschränkungen wegfallen, müssen die Zahlen sechs Tage in Folge unter dem jeweiligen Warnwert liegen. Ist das gegeben, fallen die Beschränkungen mit Beginn des nächsten Tages weg.
In unserer Übersicht erfahren Sie, welche Regeln wo gelten. Es gilt die Einordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums (Stand 31.10.2020), die täglich um 15 Uhr aktualisiert werden soll. Angaben von Landratsämtern, des Landesgesundheitsamts oder des Robert-Koch-Instituts können wegen unterschiedlicher Meldegeschwindigkeiten abweichen und spielen insoweit keine Rolle.
Im Folgenden sehen Sie die Einordnung des Gesundheitsministeriums vom Mittwoch, 1. November, die seit diesem Tag gilt. Hat sich die Einordnung für einen einzelnen Landkreis oder eine einzelne Stadt im Vergleich zum Vortag verändert und gelten dort deshalb bis um Mitternacht noch andere Regeln. Das ist in Klammern vermerkt. Die Tabelle wird laufend aktualisiert.
Inzidenzwert unter 35
Aktuell liegt der Inzidenzwert in keinem Stadt- oder Landkreis in Schwaben unter 35.
Inzidenzwert zwischen 35 und 50
Aktuell liegt der Inzidenzwert in keinem Stadt- oder Landkreis in Schwaben unter 50.
Inzidenzwert zwischen 50 und 100
Aktuell liegt der Inzidenzwert in keinem Stadt- oder Landkreis in Schwaben unter 100.
Inzidenzwert über 100
- Augsburg (Stadt)
- Augsburg (Kreis)
- Aichach-Friedberg
- Dillingen an der Donau
- Donau-Ries
- Günzburg
- Kaufbeuren
- Kempten
- Lindau
- Memmingen
- Neu-Ulm
- Oberallgäu
- Ostallgäu
- Unterallgäu
Diese Regeln gelten ab einem Wert von 35
- Kontakte Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum dürfen nur noch zehn Menschen zusammenkommen. Mehr dürfen es nur sein, wenn sich die Zusammenkunft auf zwei Haushalte oder auf Verwandte in gerader Linie und Geschwister beschränkt. Das gilt auch für Feiern wie Hochzeiten.
- Maske Maskenpflicht gilt auf stark besuchten öffentlichen Plätzen, auf denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Welche das sind, legt die Verwaltung vor Ort fest.
- Auch für Zuschauer von Sport- und Kulturveranstaltungen sowie bei Tagungen besteht Maskenpflicht am Platz.
- Sperrstunde Es gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Ab dann dürfen in der Gastronomie keine Speisen und Getränke mehr verkauft werden. Auch Tankstellen und Lieferdienste dürfen ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr abgeben. Auch der Konsum von Alkohol auf stark frequentierten Plätzen ist verboten. Welche das sind, legt die Verwaltung vor Ort fest.
- Schule In Schulen gilt ab Klasse 5 aufwärts sowie in Universitäten während des Unterrichts Maskenpflicht.
Diese Regeln gelten zusätzlich ab einem Wert von 50
- Kontakte Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Es dürfen sich sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum nur noch fünf Menschen treffen. Von der zahlenmäßigen Beschränkung ausgenommen sind Treffen zwischen nur zwei Haushalten und Verwandten in gerader Linie und Geschwister.
- Schule In Schulen gilt die Maskenpflicht am Platz in allen Jahrgangsstufen.
- Sperrstunde Die Sperrstunde gilt bereits ab 22 Uhr.
Diese Regeln gelten zusätzlich ab einem Wert von 100
Veranstaltungen Veranstaltungen werden auf maximal 50 Personen begrenzt. Davon betroffen sind beispielsweise Kulturveranstaltungen wie Theatervorstellungen oder Filmvorführungen in Kinos. Ausgenommen sind Gottesdienste und Demonstrationen.
SperrstundeDie Sperrstunde gilt ab 21 Uhr. Das soll auch für Restaurants gelten.
- Veranstaltungen Veranstaltungen werden auf maximal 50 Personen begrenzt. Davon betroffen sind beispielsweise Kulturveranstaltungen wie Theatervorstellungen oder Filmvorführungen in Kinos. Ausgenommen sind Gottesdienste und Demonstrationen.
- SperrstundeDie Sperrstunde gilt ab 21 Uhr. Das soll auch für Restaurants gelten.
Die Regelungen ergeben sich aus § 25a der bayerischen Infektionsschutzverordnung.
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