Die Stimmung bei der CSU ist ein wenig getrübt am Montagabend im Münchner Maximilianeum. Dabei sollte eigentlich noch einmal angestoßen werden im Landtag auf den 60. Geburtstag des CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid aus Donauwörth. Doch ein ganz anderer Programmpunkt beschäftigt die CSU-Abgeordneten seit einigen Tagen intensiv: die Affäre um sogenannte Familien-Nebenjobs. Schmids Ehefrau Gertrud etwa hat in den vergangenen Jahren zwischen 3500 und 5500 Euro erhalten. Pro Monat.
17 Politiker hatten enge Verwandte beschäftigt
Der CSU-Fraktionsvorstand tagte am Dienstag zu diesem Thema. Schmid und weitere 16 Kollegen der CSU hatten, wie berichtet, bis zuletzt enge Verwandte beschäftigt. Dies ist zwar seit Jahren laut Bayerischem Abgeordnetengesetz verboten – allerdings erlaubte eine sogenannte Altfall-Ausnahme, bestehende Beschäftigungen fortzusetzen. Diese über Jahre gängige Praxis der familiären Mithilfe bei der Parlamentsarbeit wirft allerdings Fragen auf, welche Fraktionschef Schmid auf Nachfrage unserer Zeitung gestern beantwortet hat. Schmid hatte seiner Frau Gertrud vor wenigen Tagen das Angestelltenverhältnis, welches sie, so der Fraktionsvorsitzende, über einen „Werkvertrag“ genoss, gekündigt.
Gertrud Schmid bekam 3500 bis 5500 Euro pro Monat
Die Höhe der Bezüge pro Monat sei dabei unterschiedlich gewesen: „Das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit je Monat war unterschiedlich, aber generell zeitlich unbegrenzt. Daraus resultierte deshalb auch ein unterschiedlich hoher Werklohn pro Monat. Er bewegte sich in den letzten Jahren je nach Arbeitsanfall zwischen 3500 und 5500 Euro netto“, so Schmid wörtlich. Dabei handle es sich explizit um eine Bezahlung „pro Monat“, wie Schmid nach Rückfrage gestern Nachmittag noch einmal bestätigte.
Die Tätigkeiten hätten sich „auf alle in einem Stimmkreisbüro anfallenden Arbeiten, wie etwa das selbstständige Erstellen von Reden, Briefen und Vermerken, die Betreuung des Posteingangs, die Vorgangsverwaltung einschließlich -archivierung, Recherchetätigkeiten, die (auch eigenverantwortliche) Betreuung von Bürgeranliegen oder auch die Übernahme von Terminvertretungen“ erstreckt.
Die Frage nach der Qualifikation seiner Frau für diese Aufgaben beantwortete der CSU-Fraktionsvorsitzende indes wie folgt: „Das erfolgreiche Erbringen einer Werkleistung beantwortet die Frage nach der Qualifikation von selbst.“
Bezahlt wurden Verwandte aus Mitarbeiterentschädigung des Landtags
Bezahlt wurde Schmids Frau laut dessen Angaben nach Artikel 8 des Abgeordnetengesetzes. Demnach „werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge in dem im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang gegen Nachweis erstattet“. Eben jenes Gesetz gilt seit 13 Jahren nicht mehr für enge Verwandte. Ausnahme: der Bestandsschutz. Seit gestern drängt die CSU-Fraktionsspitze sämtliche betroffene Abgeordnete in ihren Reihen, Ehefrauen und Kinder umgehend als Mitarbeiter zu entlassen. „Wir empfehlen dringend, die noch bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades sofort zu beenden“, heißt es in einem Beschluss des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes vom Dienstag. Bezahlt wurden die engen Verwandten aus der Mitarbeiterentschädigung des Landtags. Danach darf jeder Abgeordnete pro Monat rund 7500 Euro für Angestellte in seinen Büros ausgeben. Der Fraktionsvorstand ruft die betroffenen Abgeordneten auf, alle Zahlen und Fakten zu den Verträgen mit ihren Angehörigen offenzulegen. Fraktionschef Schmid hat mit seinen detaillierten Auskünften, die er Ende vergangener Woche noch nicht geben wollte, den Anfang gemacht.
Sein Namensvetter, der CSU-Landtagsabgeordnete Peter Schmid, wollte bis zu seinem Ausscheiden im Herbst seine Frau noch weiterbeschäftigen. Doch am Wochenende nun hat die Ehefrau dem 66-Jährigen ihre Mitarbeit aufgekündigt, weil sie – so Schmid – „das Affentheater nicht mehr mitmachen will“. (mit dpa, ioa)