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CSU-Gehaltsaffäre: Drei weitere CSU-Politiker ließen Verwandte für sich arbeiten

CSU-Gehaltsaffäre

Drei weitere CSU-Politiker ließen Verwandte für sich arbeiten

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    Drei weitere CSU-Politiker ließen Verwandte für sich arbeiten
    Drei weitere CSU-Politiker ließen Verwandte für sich arbeiten

    Die Affäre um die Beschäftigung enger Familienangehöriger durch CSU-Politiker zieht immer weitere Kreise. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollen insgesamt sechs christsoziale Mitglieder des bayerischen Kabinetts enge Familienangehörige beschäftigt haben. Zu den drei jüngst bekannt gewordenen Fällen zählen Justizministerin Beate Merk, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Kulturstaatssekretär Bernd Sibler. Der CSU-Koalitionspartner FDP reagierte fassungslos. Die Beschäftigung engster Verwandter wie Ehepartner oder Kinder auf Steuerzahlerkosten ist in Bayern seit dem Jahr 2000 verboten. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für damals bereits existierende Altfälle

    Hoeneß: Saubermann mit Schwarzgeld-Millionen?Beate Merk beschäftigte ihre Schwester

    Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bestätigte dem Bayerischen Rundfunk, dass von Anfang 2010 bis Februar diesen Jahres ihre Schwester als selbständige Unternehmerin ihre  Homepage betreut hatte. Sie habe ihrer Schwester den Auftrag  während der Elternzeit einer Mitarbeiterin erteilt. Die Ministerin, die seit 2003 im Amt ist, habe jedoch Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Beschäftigung von Verwandten zweiten Grades auf Staatskosten erlaubt gewesen und diese Regelung von allen Fraktionen des Landtags 2004 ausdrücklich bestätigt worden sei, berichtet der BR. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner bestätigte am Donnerstag in einer persönlichen Erklärung, dass er von Anfang 2000 bis Ende 2009 seine Frau als Bürofachkraft beschäftigt hatte. Wie Brunner mitteilt, zahlte er ihr bis zu 919 Euro netto pro Monat. Er habe seiner Frau nach seiner Ernennung zum Minister allerdings gekündigt. Aus heutiger Sicht halte er die Altfallregelung des Jahres 2000 für korrekturbedürftig.

    Bernd Sibler beschäftigte zuerst die Mutter, dann seine Frau

    Kulturstaatssekretär Bernd Sibler (CSU) bestätigte dem BR, das er zuerst seine Mutter und später seine Frau angestellt hatte. Der Abgeordnete bestätigte laut Spiegel Online auf seiner Internetseite, Ende der neunziger Jahre "in der Aufbauphase meines Stimmkreisbüros" seine Mutter als Minijobberin für Sekretariatsarbeiten angestellt zu haben. Von 2000 bis 2007 beschäftigte Sibler außerdem seine Ehefrau "zur Erledigung der Post, für Recherchearbeiten, das Erstellen von Schreiben und Redeentwürfen". Dafür habe sie monatlich rund 520 Euro netto erhalten. Mit Berufung ins Kabinett im Oktober 2007 habe er die Beschäftigung beendet. Sibler gibt sich reumütig: "Damals wie heute bedauere ich, meine Mutter und meine Frau beschäftigt zu haben, und entschuldige mich für die fehlende Sensibilität in dieser Frage."

    Spaenle, Pschierer und Eck in der Kritik

    Zusätzlich zu diesen neu bekannt gewordenen drei Mitgliedern des Kabinetts von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) war bereits bekannt, dass Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) sowie die CSU-Staatssekretäre Franz Pschierer (Finanzen) und Gerhard Eck (Innen) ihren Frauen aus dem Steuersäckel bezahlte Jobs gegeben hatten. Dies ist seit dem Jahr 2000 in Bayern verboten. Ausnahme sind Altverträge, die schon damals bestanden.

    Mehrere personelle Konsequenzen

    Die Affäre führte bereits zu mehreren personellen Konsequenzen. CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid gab mittlerweile seinen vollständigen Rückzug aus der Berufspolitik bekannt. Schmid, der seine Frau für bis zu 5500 Euro pro Monat als Bürokraft beschäftigt hatte, kündigte nach dem Rücktritt als Fraktionschef am Mittwoch auch den Verzicht auf eine erneute Landtagskandidatur im September an. Außerdem gab der CSU-Abgeordnete Georg Winter den Posten als Chef des Haushaltsausschusses des Landtags auf. Auch mehrere Politiker  von SPD, Grünen und Freien Wählern mussten die Beschäftigung von Verwandten einräumen. Bislang wurden da aber nur Einzelfälle  bekannt. (afp)  

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