In der Affäre um die Beschäftigung von Verwandten bei Landtagsabgeordneten der CSU sind neue Details bekannt geworden. Fraktionschef Georg Schmid hat über Jahre bis zu 5500 Euro netto monatlich aus öffentlichen Geldern an seine Frau Gertrud gezahlt.
Schmid: Alles war rechtens
Unserer Zeitung bestätigte Schmid, dass seine Gattin „auf Werkvertragsbasis“ tätig gewesen sei. Sie bekam einen „unterschiedlich hohen Werklohn“. Dieser habe, so Schmid, pro Monat „zwischen 3500 und 5500 Euro netto“ betragen – „je nach Arbeitsanfall“. Das sei alles rechtens. Wie der CSU-Politiker weiter schriftlich mitteilte, wurde seine Frau aufgrund von Leistungen nach Artikel 8 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes bezahlt. Demnach werden Mitgliedern des Landtags zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit auch Kosten für Werkverträge erstattet. Inzwischen gilt dies zwar nicht mehr für engste Verwandte, allerdings erlaubt eine Bestandsschutzregelung diese Praxis. Die von Schmid genannte Summe ist die bis dato höchste, die in der Debatte 17 Parlamentarier der CSU bekannt wurde. Der aus Donauwörth stammende Fraktionsvorsitzende beschäftigte seine Frau 23 Jahre lang.
Gesetzentwurf für Neuregelung
CSU, FDP und Freie Wähler wollen heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung einbringen und sofort verabschieden. Danach sollen Verwandte ersten, zweiten und dritten Grades von einer Beschäftigung durch Abgeordnete künftig ausgeschlossen werden. SPD und Grüne sind zwar inhaltlich einverstanden, fordern aber statt des Eilverfahrens ein normales Gesetzgebungsverfahren.