Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger muss nach Parteiangaben wegen eines umstrittenen Zahlen-Tweets am Tag der Bundestagswahl kein Bußgeld fürchten. Nach einer Mitteilung des Bundeswahlleiters vom Dienstag stehe fest, dass es zu keinem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Aiwanger komme, teilten die Freien Wähler am Abend in München mit. Der Tweet am Wahltag auf Aiwangers Twitter-Profil sei demnach nicht bußgeldbewehrt. "Bei den weiterverbreiteten Zahlen, die nur wenige Minuten auf dem Account standen, handelte es sich überdies nicht um Zahlen einer Nachwahlbefragung", hieß es in einer Mitteilung. Woher die Zahlen dann stammten, dazu sagten die
Aiwanger entschuldigte sich im Landtag - auf Druck der CSU
Auf Aiwangers Twitter-Account waren am Tag der Bundestagswahl vor Schließung der Wahllokale Partei-Zahlen veröffentlicht worden, "angeblich" mit Stand 15 Uhr, zudem mit ausdrücklichem Verweis auf die Forschungsgruppe Wahlen. Verbunden wurde dies darüber hinaus auch noch mit einem direkten, letzten Wahlaufruf für die Freien Wähler - am Ende scheiterten diese aber sehr klar an der Fünf-Prozent-Hürde.
Aiwanger war daraufhin nicht nur vom politischen Gegner, sondern auch vom eigenen Koalitionspartner CSU scharf angegriffen worden. Auch Ministerpräsident Markus Söder (Aiwanger kam der Forderung nach und entschuldigte sich im Landtag.