Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Bundestagswahl: Freie-Wähler-Chef Aiwanger veröffentlicht Wählerbefragung auf Twitter

Bundestagswahl

Freie-Wähler-Chef Aiwanger veröffentlicht Wählerbefragung auf Twitter

    • |
    Hubert Aiwanger bei der Stimmabgabe.
    Hubert Aiwanger bei der Stimmabgabe. Foto: Armin Weigel, dpa

    Gegen das, was sich Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger am Sonntagnachmittag geleistet hat, ist Armin Laschets falsch gefalteter Wahlzettel eine Petitesse. Aiwanger veröffentlichte gegen 16.15 Uhr auf Twitter einen wenig durchdachten Beitrag. Der stellvertretende bayerische Ministerpräsident machte die Ergebnisse einer sogenannten Nachwahlbefragung öffentlich. Und weil seine Freien Wähler mit vier Prozent in dieser Befragung der Forschungsgruppe Wahlen möglicherweise an einem Einzug in den Bundestag schnuppern, schrieb Aiwanger auch noch dazu: "Die letzten Stimmen bitte jetzt noch an uns #FREIEWÄHLER!" Andere Parteien, vor allem der bayerische Koalitionspartner CSU schäumen.

    Hubert Aiwanger stellt Nachwahlbefragung auf Twitter

    CSU-Generalsekretär Markus Blume tobte kurz darauf: "Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung", twitterte Blume über die Aktion des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten. "Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben!" Er macht auch gleich den Bundeswahlleiter darauf aufmerksam. Der erste, der auf Aiwangers Tweet reagiert hatte, war Martin Hagen, der FDP-Fraktionschef im bayerischen Landtag: "Prognosen vor 18 Uhr veröffentlichen? Politiker mit Anstand tun so etwas nicht" schrieb Hagen.

    Verschiedene Umfrageinstitute führen am Wahltag Nachwahlbefragungen durch. Diese vor 18 Uhr zu veröffentlichen, ist nach Paragraf 32 des Bundeswahlgesetzes verboten, weil es die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler beeinflussen könnte. Aiwanger hat den Tweet, der unserer Redaktion als Screenshot vorliegt, nach etwa 20 Minuten wieder gelöscht.

    Für Hubert Aiwanger könnte die Aktion teuer werden

    Dennoch könnte ihn die Aktion teuer zu stehen kommen. Laut Bundeswahlgesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, vor Schließung der Wahllokale "Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung" zu veröffentlichen. Dies kann "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden". So sieht es auch der Augsburger Strafrechts-Professor Michael Kubiciel auf Twitter.

    Der Freie-Wähler-Chef war am Sonntagnachmittag telefonisch nicht zu erreichen. Seinen Beitrag vom Nachmittag auf Twitter wollte er auch am Abend bei der Wahlparty im Münchner Gasthaus Ayinger am Rotkreuzplatz nicht kommentieren: "Ich äußere mich nur zu den heutigen Wahlergebnissen."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden