Die Frau war im Januar 2014 mit ihren damals drei und sieben Jahre alten Töchtern nach Syrien gereist. Dort wurde sie die Zweitfrau eines "Gotteskriegers". Dieser hatte sich der Al-Nusra-Front angeschlossen, dem syrischen Al-Kaida-Ableger. Als sie zurückkehrte, wurde die Mutter aus Immenstadt im Allgäu zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. (Az.: 3 StR 218/15)
Der BGH muss nun klären, ob die Frau auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt werden muss. Sollte das der Fall sein, muss der Prozess zum Teil neu aufgerollt werden. Das Landgericht München hatte die Frau nämlich nur wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München war dagegen in Revision gegangen. Sie hatte drei Jahre Haft gefordert.
Die BGH-Richter wollen grundsätzlichen klären, unter welchen Umständen sich Islamisten im Ausland strafbar machen. Die Angeklagte und ihr Anwalt wollen nicht nach Karlsruhe kommen.