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Bundesgerichtshof: Umstrittener Augsburger Laborarzt Schottdorf: Es bleibt bei Freispruch

Bundesgerichtshof

Umstrittener Augsburger Laborarzt Schottdorf: Es bleibt bei Freispruch

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    Der Augsburger  Labormediziner Bernd Schottdorf.
    Der Augsburger Labormediziner Bernd Schottdorf. Foto: Stefan Puchner, dpa (Archiv)

    Der umstrittene Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist rechtskräftig von den Vorwürfen des massiven Abrechnungsbetrugs freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwochnachmittag die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Somit hat das Urteil des Landgerichts aus dem Januar 2016 Bestand.

    Verurteilt wurde Bernd Schottdorf nie

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft versucht seit Jahrzehnten, den Laborarzt Schottdorf als Großbetrüger zu überführen. Sie hat ihn mehrfach wegen Abrechnungsbetrugs im großen Stil angeklagt. Verurteilt wurde der heute 77-Jährige nie. Auch 2016 wurden Schottdorf und seine damalige Ehefrau vom Landgericht

    Sie bekamen nicht einmal Unterstützung vom Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Beweisführung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden, sagte Bundesanwalt Andreas Hornick in Karlsruhe. Und er ging noch weiter: Wie die Verteidigung beantragte er, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. Damit war klar, dass die Staatsanwaltschaft mit ihren Zweifeln am Freispruch des Laborarztes Bernd Schottdorf von den Betrugsvorwürfen weitgehend alleine dasteht. Das Urteil wurde dann um 15.30 Uhr verkündet. Die obersten Strafrichter konnten „keine Lücken oder Widersprüche“ im Urteil des Landgerichts finden und wiesen die Revision zurück.

    In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, Schottdorf und seine damalige Ehefrau hätten von den Krankenkassen durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert. Das Landgericht hatte dafür keine Beweise gesehen und den heute 77-Jährigen und dessen Ex-Frau im Januar 2016 freigesprochen. (Az. 1 StR 535/16) mit dpa

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