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Brötchen: Wann dürfen sonntags Semmeln verkauft werden? Streit geht weiter

Brötchen

Wann dürfen sonntags Semmeln verkauft werden? Streit geht weiter

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    Bäckereien mit Café dürfen den ganzen Sonntag Semmeln verkaufen - gegen dieses Urteil soll Revision eingelegt werden.
    Bäckereien mit Café dürfen den ganzen Sonntag Semmeln verkaufen - gegen dieses Urteil soll Revision eingelegt werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)

    Der Münchner Streit um Sonntagssemmeln wird wohl zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs will Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München einlegen, wie Sprecher Andreas Ottofülling am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. 

    Semmeln am Sonntag kaufen: Was heißt "alsbaldiger Verzehr"?

    Das Gericht hatte Mitte Februar entschieden, dass eine Bäckerei den ganzen Sonntag unbelegte Semmeln verkaufen darf, wenn sie auch ein Café betreibt. Das OLG betrachtete

    Hier will die Wettbewerbszentrale ansetzen - am "Tatbestandsmerkmal "zum alsbaldigen Verzehr"", wie Ottofüllig sagte. Im vorliegenden Fall hätten Testkäufer nämlich acht Semmeln, eine Breze und einen kleinen Laib Brot erstanden - "für den Nachhauseweg schon ein bisschen viel". 

    Nach Angaben der Wettbewerbszentrale gibt es in ähnlichen Fällen anders lautende Urteile - zwei von Landgerichten, eins von einem Verwaltungsgericht. "Uns geht es um endgültige Klärung dieser Rechtsfragen", sagte Ottofülling. "Das sind Themen, bei denen der BGH Licht ins Dunkel bringen kann." Das OLG hatte die Revision in seinem Urteil ausdrücklich zugelassen. (AZ, lby)

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