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Bodycams: Polizei testet mobile Körperkameras

Bodycams

Polizei testet mobile Körperkameras

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    Mobile Körperkameras sollen die Polizisten vor Gewalttätern schützen. Getestet werden die Bodycams an mehreren deutschen Bahnhöfen.
    Mobile Körperkameras sollen die Polizisten vor Gewalttätern schützen. Getestet werden die Bodycams an mehreren deutschen Bahnhöfen. Foto: Bundespolizei

    Die Bundespolizei erprobt am Münchner Hauptbahnhof den Einsatz von mobilen Körperkameras. Dabei handelt es sich um kleine Videokameras, die an einer Weste angebracht sind und nur bei bestimmten Einsatzsituationen eingeschaltet werden. Die Bodycams sollen Gewalttäter abschrecken und somit Polizisten vor Übergriffen schützen.

    Hierzu der Leiter der Bundespolizeiinspektion München Jürgen Vanselow: "Die zunehmende Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei verlangt nach einem zusätzlichen Schutz. Ich verspreche mir eine präventiv-abschreckende Wirkung gegen Gewalttäter." Außerdem könne die Kamera zur Aufklärung in Strafverfahren beitragen.

    Bodycams werden nur in bestimmten Situationen benutzt

    Zwei Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera) gehören in den nächsten zwölf Monaten zur Ausstattung von ausgewählten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof. Speziell geschult und mit einer zusätzlichen Funktionsweste ausgestattet, nehmen diese Beamtinnen und Beamten freiwillig an der Erprobungsphase teil.

    Die Kameras werden nur bei konkreten Einsatzsituationen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kontrolle von konfliktbereiten Personen, eingeschaltet. Sie kommen nur in öffentlich zugänglichen Orten zum Einsatz, vorwiegend am Münchner Hauptbahnhof. Die Bodycams können auch an allen anderen Bahnhöfen und Haltepunkten oder auch in S-Bahnen und Zügen eingesetzt werden.

    An den Funktionswesten ist deutlich sichtbar die Aufschrift "Videoüberwachung" angebracht. Eine rot blinkende LED-Leuchte zeigt die Videoaufnahme an.

    Wie lange läuft die Testphase der mobilen Körperkamera und wo werden sie eingesetzt?

    Der aufnehmende Beamte kann die Videoaufnahme starten und beenden. Er kann eine aufgenommene Sequenz aber nicht löschen. Nach einem Einsatz oder dem Dienstende entscheidet ein Vorgesetzter über die Löschung  oder die Speicherung von Aufnahmen. Aufzeichnungen werden nur in den Fällen gespeichert, wo diese zur Beweissicherung in einem etwaigen Strafverfahren von Bedeutung sein können.

    Im Zuge der Erprobung soll die Akzeptanz bei den Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten aber auch der Öffentlichkeit festgestellt werden. Die Testphase ist auf ein Jahr angelegt. Die Bodycams kommen in den Bahnhöfen in Köln, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und München zum Einsatz. AZ

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