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Bistum Augsburg: Missbrauchsvorwürfe: Dekan mit sofortiger Wirkung freigestellt

Bistum Augsburg

Missbrauchsvorwürfe: Dekan mit sofortiger Wirkung freigestellt

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    Das Bistum Augsburg hat einen Geistlichen „mit sofortiger Wirkung“ von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet und damit von allen seinen Aufgaben freigestellt.
    Das Bistum Augsburg hat einen Geistlichen „mit sofortiger Wirkung“ von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet und damit von allen seinen Aufgaben freigestellt. Foto: Andreas Arnold, dpa

    Das Bistum Augsburg hat einen Geistlichen „mit sofortiger Wirkung“ von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet und damit von allen seinen Aufgaben freigestellt. Das erklärte das katholische Bistum am Donnerstagvormittag in einer Pressemitteilung. Der Generalvikar des Bischofs von Augsburg, Harald Heinrich, hatte demnach zuvor die dafür zuständige Staatsanwaltschaft über „einen sehr ernst zu nehmenden Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den Priester des Bistums in einem konkreten Fall informiert“.

    Missbrauch in der katholischen Kirche: Dekan mit sofortiger Wirkung freigestellt

    Die zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen bestätigte unserer Redaktion noch am Vormittag, dass sie mit dem Fall befasst ist und ein Ermittlungsverfahren gegen einen Geistlichen aus ihrem Zuständigkeitsbereich eingeleitet hat. Den Namen des Dekans, der unserer Redaktion bekannt ist, wollte sie „weder dementieren noch bestätigen“. Im Bistum Augsburg gibt es 23 Dekanate, die jeweils aus mehreren Pfarrgemeinden bestehen. Dekane sind führende Kleriker.

    In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Memmingen hieß es am frühen Donnerstagnachmittag: "Es besteht der Anfangsverdacht, dass sich der Geistliche über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht hat." Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Weitere Auskünfte könnten aus diesem Grund derzeit nicht erteilt werden. Die Staatsanwaltschaft wies "ausdrücklich" auf die in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung hin.

    Ein Kirchenmitglied aus dem Dekanat sagte unserer Redaktion: „Der Vorwurf macht mich fassungslos. Man fühlt sich wie vor den Kopf gestoßen." Gleichzeitig dürfe man aber nicht vergessen, dass für jeden Menschen zunächst die Unschuldsvermutung gelte. "Es gibt bis auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ja noch keine weiteren Informationen zu dem Fall. Man weiß schlichtweg nicht, ob tatsächlich etwas vorgefallen ist.“

    Entsprechend der kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche und den kirchenrechtlichen Normen in diesem Fall, hat Bischof Bertram Meier, wie es in der Pressemitteilung des Bistums Augsburg weiter hieß, im Vorfeld auch die dafür zuständige Kongregation für die Glaubenslehre in Rom informiert und um Entscheidung gebeten. Die vom Kirchenrecht in solchen Fällen vorgesehene kanonische Voruntersuchung sei eingeleitet.

    Staatsanwaltschaft: "Es besteht ein Anfangsverdacht" gegen den Dekan

    Generalvikar Harald Heinrich wird mit den Worten zitiert: „Die zu Protokoll gegebenen Aussagen in diesem uns bekannt gewordenen Fall erschüttern uns zutiefst. Wir nehmen den Fall sehr ernst und werden alles daransetzen, eine durchgängige, lückenlose und transparente Aufklärung sicherzustellen.“

    Über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde auf der Grundlage der Unschuldsvermutung nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und vor allem der finalen Prüfung des Falls durch die Kongregation für die Glaubenslehre entschieden.

    „Mir ist schmerzlich bewusst, dass diese Nachricht besonders für alle Gläubigen in den betroffenen Gemeinden, wie für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großer Schock sein muss. Wir bemühen uns zeitnah Klärungen über das weitere Vorgehen und die Nachfolge herbeizuführen. Dabei werden wir selbstverständlich auch die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft miteinbeziehen“, so der Generalvikar. Nach Informationen unserer Redaktion wurden Pfarrgemeinderatsmitglieder vor Ort bereits informiert.

    Bischof Bertram Meier erklärte: „Wir brauchen eine Reinigung des Gedächtnisses, damit die so sehr gewünschte geistliche Erneuerung der Kirche zur Entfaltung kommen kann. Versagen und Schuld müssen benannt werden – das sind wir den Betroffenen schuldig.“

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