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Bischof Mixa: Nur der Papst kann ihn entlassen

Bischof Mixa

Nur der Papst kann ihn entlassen

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    Bischof Mixa
    Bischof Mixa Foto: DPA

    Eigentlich ist es ganz einfach: Bischof Walter Mixa, der ständigen Anschuldigungen überdrüssig und erschöpft, schreibt einen Brief an den Nuntius in Berlin, der Heilige Vater möge ihn von der Last des Bischofsamts vorzeitig entpflichten.

    Und Papst Benedikt XVI. könnte - vielleicht gestützt auf ein ärztliches Attest oder die ausführliche Darlegung der Beweggründe - den Mitbruder im Bischofsamt von der Leitung seiner Diözese entbinden und ihm stattdessen ein Titularbistum verleihen - in einer Gegend, wo das Christentum erloschen ist. Aber

    Anders als in der Politik - und sogar anders als in einer Kirche, deren Synode die Leitung wählt, - ist der Rücktritt eines Bischofs in der römisch-katholischen Kirche eine sehr persönliche Angelegenheit zwischen dem Betroffenen und dem Papst. Dieser hat ihn nämlich als Erster des Apostelkollegiums in die Reihe der Apostelnachfolger aufgenommen, auf der die ganze Kirche gründet.

    In sein Amt eingesetzt, ist der Bischof der oberste Seelsorger, Lehrer, Gesetzgeber und Richter in seiner Diözese. Keiner im Bistum und auch kein Nachbarbischof kann ihn beaufsichtigen. Sollte er sich erheblich verfehlen, wird der Vatikan einen Visitator entsenden, der nach dem Rechten sieht und im Namen des Papstes Anweisungen erteilt.

    Nach dem Sexskandal im Priesterseminar St. Pölten musste sich Bischof Kurt Krenn diese Untersuchung gefallen lassen. Einem unwürdigen oder unfähigen Bischof kann der Papst als letzte Möglichkeit seine Diözese entziehen oder - als elegantere Lösung - ihm einen "Helfer" (Koadjutor) mit denselben Vollmachten zur Seite geben. Eine Amtsenthebung wird allerdings von Rom nur eingeleitet, wenn ein erheblicher Skandal entstanden ist, seien es sexuelle Verfehlungen wie bei einigen amerikanischen und irischen Bischöfen oder die Bestreitung wesentlicher Kapitel der katholischen Lehre wie bei dem aufmüpfigen Bischof Jacques Gaillot, den

    Prinzipiell nicht rückgängig gemacht werden kann die einmal gespendete Bischofsweihe als höchste von drei Weihestufen. Der Bischof bleibt Bischof, auch wenn er in den Ruhestand getreten ist wie beispielsweise der ehemalige Augsburger Bischof Viktor Josef Dammertz. Und prinzipiell muss jeder Bischof auch ein Bistum haben; ob es noch bewohnt ist oder nur noch auf eine frühkirchliche Tradition zurückgeht wie bei vielen ehemaligen Bischofssitzen in Nordafrika, die längst vom Islam überrannt worden sind, spielt keine Rolle. Dann trägt der Bischof eben nur noch den Titel dieses Bistums. Bei allen Weihbischöfen ist dies der Fall. Von Alois Knoller

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