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Bewerbung: Streit um Münchner Olympia-Logo

Bewerbung

Streit um Münchner Olympia-Logo

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    Beide Logos zeigen ein stilisiertes „M“, dessen rechte Seite lang gezogen – in einer Art Pinselstrich – ausläuft.
    Beide Logos zeigen ein stilisiertes „M“, dessen rechte Seite lang gezogen – in einer Art Pinselstrich – ausläuft. Foto: Fotos: dpa

    München Zweieinhalb Wochen vor der Vergabe der Olympischen Winterspiele 2018 gibt es Wirbel um das Logo für die Münchner Bewerbung. Eine Berliner Immobilienfirma hat Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt, weil das Zeichen ihrem Firmenlogo sehr ähnlich sehe und damit gegen ihr Markenrecht verstoße. „Es läuft ein Widerspruchsverfahren gegen die Wort- und Bildmarke „

    Am 6. Juli werden die Spiele bei der Vollversammlung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Durban vergeben.

    Die Chefin der Berliner Firma, Anne Metzger, sieht ihr Unternehmen in Gefahr, weil die Olympia-Bewerbungsgesellschaft auch für Immobiliendienstleistungen mit dem Logo werbe. „Um den Sportlern Wohnraum zur Verfügung zu stellen, werden in Garmisch-Partenkirchen und in München Hunderte Wohnungen gebaut“, sagte Metzger. „Es geht da um Millionen.“ Beide Logos zeigen ein stilisiertes „M“, dessen rechte Seite lang gezogen – in einer Art Pinselstrich – ausläuft. Laut der Münchner Olympia-Bewerbungsgesellschaft soll ihr Symbol an bayerische Bergsilhouetten und die Zeltdächer im Olympiapark erinnern.

    Metzgers Anwalt fürchtet, dass „durch die massive Werbung mit dem Olympia-Logo in München bei Immobiliendienstleistungen Verwechslungsgefahren bestehen“. Wenn das Logo bei Sportveranstaltungen eingesetzt werde, bestehe diese Gefahr nicht. Dafür aber, wenn nach den Spielen Sportstätten und Wohnungen vermarktet würden. Dann gehe es um denselben Markt.

    Metzger hatte die Bewerbungsgesellschaft im vergangenen Jahr auf die Verwechslungsgefahr aufmerksam gemacht. Daraufhin habe die Gesellschaft eine Abmahnung sowie eine Kostenforderung von 2118,44 Euro nach Berlin geschickt. Die Summe sollte Metzger für die „unberechtigte Schutzrechtsverwarnung“ zahlen. Eine Sprecherin der Bewerbungsgesellschaft sagte, dies gehöre zum üblichen Markenanmeldungsprozess. (dpa)

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