Zu Beginn der Pfingstferien hat die Polizei an Flughäfen in Bayern rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen. Alleine in Nürnberg entlarvten Beamte in elf Fällen Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, statt die Kinder in den Unterricht zu schicken. Am schwäbischen Allgäu Airport nahe Memmingen zählten Polizisten zehn Fälle, bei denen Kinder unentschuldigt der Schule fernblieben.
Schulschwänzen vor den Ferien und die damit verbundenen Polizeikontrollen führen immer wieder zu Schlagzeilen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Flüge ab Beginn der Schulferien wegen der größeren Nachfrage deutlich teurer werden.
Am größten Flughafen des Freistaats in München erwischte die Polizei in den vergangenen Tagen keine Unterrichtsünder. Wie an den beiden anderen Airports habe die Bundespolizei bei der Passkontrolle und die Landespolizei bei allgemeinen Kontrollen darauf geachtet, ob zu normalen Schulzeiten Eltern mit schulpflichtigen Kindern unterwegs waren, sagte ein Sprecher der Polizeiinspektion Flughafen München. Eine Straftat ist das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht in Bayern nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit. Bei Verdachtsfällen an allen Flughäfen ließen sich die Beamten Genehmigungen der Schulen zeigen. Konnten Eltern diese nicht vorzeigen, erkundigte sich die Polizei bei der Schule.
Nach Angaben der Polizei werden die betroffenen Eltern bei den zuständigen Landratsämtern angezeigt. Ihnen drohen Verwarn- und Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2500 Euro reichen – wie zum Beispiel in Berlin. 2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt. Ihr Sohn hatte an fast 1000 Tagen die Schule geschwänzt.
Wie teuer das Blaumachen mitunter in Bayern sein kann, zeigt ein Fall aus Nürnberg. Vor einigen Jahren hatte die Polizei dort rund hundert Familien am Flughafen aufgegriffen, die gerade aus den Ferien zurückgekommen waren. Einige hatten die Schulferien ihrer Kinder eigenmächtig einfach verlängert. Das Resultat: Die Eltern mussten teilweise rund 1000 Euro Bußgeld zahlen. Der Sparvorteil durch einen billigeren Flug dürfte hinfällig gewesen sein.
An manchen Schulen gilt für den letzten Schultag vor oder den ersten Tag nach den Ferien eine Attestpflicht. So soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder wegen günstiger Flugpreise oder freieren Autobahnen einfach krankmelden.
Das bayerische Kultusministerium hat kein Verständnis für Schulschwänzer und verweist auf die Schulpflicht. Befreiungen vom Unterricht gibt es nur aus zwingenden persönlichen Gründen. Das kann etwa eine Beerdigung innerhalb der Familie sein. Bayerns Kultusminister Bernd Sibler bezeichnete die Schulpflicht am Montag als hohes Gut. „Deswegen appelliere ich an alle Eltern, sich bei der Frage nach dem persönlichen Urlaubsbeginn ihrer Vorbildrolle bewusst zu sein“, sagte der CSU-Politiker.
Gegenüber den Landratsämtern haben die betroffenen Eltern nun 14 Tage Zeit, um einen triftigen Grund für das unentschuldigte Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht geltend zu machen. Eines ist klar: Günstigere Flugpreise in den Urlaub sind kein Grund.
Wer zahlen muss, ist geregelt: Fehlt ein Schüler, weil seine Eltern mit ihm früher in den Urlaub gefahren oder später zurückgekommen sind, bezahlen in der Regel die Eltern – egal, wie alt der Schüler ist. Denn die Schuld für das Fehlen liegt hier laut Bußgeldstelle des Amts für Ausbildungsförderung meist nicht beim Schüler. Beim Schwänzen unter dem Schuljahr sieht es anders aus: Ist der Schüler unter 14 Jahren, zahlen die Eltern. Ist er älter, wird er selbst zur Kasse gebeten. (mun, sast, dpa)