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Berufungsprozess in München: Sex-Affäre von Ottfried Fischer: Bewährungsstrafe gefordert

Berufungsprozess in München

Sex-Affäre von Ottfried Fischer: Bewährungsstrafe gefordert

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    Der Schauspieler Ottfried Fischer. Bild: dpa
    Der Schauspieler Ottfried Fischer. Bild: dpa Foto: leo kno

    Die Staatsanwaltschaft hat im Berufungsprozess um die Sex-Affäre von Schauspieler Ottfried Fischer vor dem Landgericht München am Dienstag ihr Plädoyer gehalten. Darin forderte sie die Verurteilung des ehemaligen "Bild"-Reporters zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen. "Ein Bankräuber muss nicht sagen was passiert, wenn man seinen Forderungen nicht nachkommt", sagte Staatsanwalt Kai Gräber. Das habe auch für den Angeklagten gegolten.

    Der Journalist war in erster Instanz wegen der Straftatbestände zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt worden. Er soll Fischer ("Der Bulle von Tölz") mit dem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

    Die Verteidigung des Journalisten hatte am Dienstag auf Freispruch für den mittlerweile zum "Bauer"-Verlag gewechselten Journalisten plädiert. "Es gab keine Drohung, es gab kein abgenötigtes Verhalten", sagte Verteidiger Ulrich Ziegert.

    Ottfried Fischer sei nichts anderes übrig geblieben

    Der Anwalt von Nebenkläger Ottfried Fischer, Christoph Knauer, forderte die Verwerfung der Berufung. Seinem Mandanten sei nichts anderes übrig geblieben, als mit der "Bild"-Zeitung zu kooperieren. "Der Veröffentlichungsplan des Angeklagten wurde umgesetzt", betonte Knauer. Zudem könne bis heute niemand sagen, wo das Video sei. dpa

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