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Bernhard Pohl: Der rasende Abgeordnete

Bernhard Pohl

Der rasende Abgeordnete

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    2008 zog Bernhard Pohl erstmals für die Freien Wähler in den Landtag ein.
    2008 zog Bernhard Pohl erstmals für die Freien Wähler in den Landtag ein. Foto: Mathias Wild

    Es ist die typische Art, die man vom Politiker Bernhard Pohl kennt. Selbstsicher, angriffslustig, auch ein wenig trotzig. Sein Verhalten im Straßenverkehr sei in der Vergangenheit von mehrfachen Verstößen geprägt gewesen. Das bedauere er. „In meiner politischen Tätigkeit sowie meiner privaten Lebensführung habe ich mir hingegen nie etwas zuschulden kommen lassen. Das eine möchte ich daher von dem anderen strikt trennen.“

    Als die Erklärung gestern Nachmittag von der Landtagsfraktion versendet wird, ist Pohls jüngster Verstoß gerade eine Woche her. Wie berichtet, war der 50-Jährige nach dem Sommerempfang des Landtags in München mit seinem Auto von der Polizei angehalten worden – und das ziemlich betrunken. Pohl musste eine Blutprobe abgeben. Und seinen Führerschein.

    Bernhard Pohl wurde 2006 wegen "fahrlässiger Tötung" verurteilt

    Gestern zieht Pohl nun politische Konsequenzen, wenn auch sehr überschaubare. Für die Dauer des Verfahrens werde er sein Amt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Landtag ruhen lassen, teilt der Kaufbeurer mit. Wie lange das sein wird, ist noch unklar. Pohl hatte nach eigenen Angaben bei der Atemkontrolle einen Promillesatz von 1,16 – ein kniffliger Wert. Bis 1,09 gilt eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 als Straftat. Der genaue und für ein Verfahren entscheidende Promillewert wird jedoch erst nach Auswertung der Blutprobe bekannt sein.

    Für Pohl könnte es so oder so ungemütlich werden. Denn die „Verstöße der Vergangenheit“, die der Rechtsanwalt einräumt, sind nicht nur zahlreich, sondern auch einschlägig – allen voran ein Vorfall im Februar 2006. Pohl ist damals in einen Verkehrsunfall auf der A 96 im Unterallgäu verwickelt. Ein 53 Jahre alter Mann aus Mindelheim wird getötet, seine Ehefrau schwer verletzt. Wie es im Polizeibericht heißt, fuhr der Unfallverursacher „mit überhöhter Geschwindigkeit“ auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf.

    Bei diesem Unfall auf der A96 kam im Februar 2006 ein 53 Jahre alter Mann aus Mindelheim ums Leben.
    Bei diesem Unfall auf der A96 kam im Februar 2006 ein 53 Jahre alter Mann aus Mindelheim ums Leben. Foto: Polizei (Archiv)

    Im November 2006 wird Pohl wegen „fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“ verurteilt. Er muss nach eigenen Angaben eine Geldstrafe zahlen und darf zwei Monate nicht Auto fahren.

    In den Medien findet der Vorfall keinen Widerhall. Pohl ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Landtagsabgeordneter und lediglich Mitglied des Kaufbeurer Stadtrats. Heute spricht er von einem „schrecklichen Unglück“ und betont gegenüber unserer Zeitung, damals weder zu schnell noch zu nah aufgefahren oder alkoholisiert gewesen zu sein. Weitere Angaben macht er nicht.

    "Seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“

    Nachhaltige Wirkung auf Pohls Fahrverhalten hat der Vorfall aber nicht. Das stellt 2010 auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg fest. Pohl hatte nach einem Abstandsvergehen Rechtsbeschwerde gegen ein erhöhtes Bußgeld eingelegt. Das OLG lehnt den Antrag ab und folgt der Begründung des Amtsgerichts, das Pohl zuvor eine ausgeprägte Unbelehrbarkeit attestierte. Der Betroffene sei sich „seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“, heißt es in einem Auszug, der unserer Redaktion vorliegt. Zur Untermauerung listet das Gericht zwischen 2005 und 2009 eine ganze Litanei an Verkehrsdelikten auf: zwei Abstandsverstöße, drei Geschwindigkeitsverstöße, einen Rotlichtverstoß. Pohl kassierte dafür Bußgelder, teils auch Fahrverbote.

    Wenngleich sein fragwürdiger Fahrstil in Kaufbeuren bekannt ist, bleibt das konkrete Ausmaß für die Öffentlichkeit im Verborgenen. Nur 2011 macht Pohl Schlagzeilen, als der Rechtsausschuss des Landtags seine strafrechtliche Immunität als Abgeordneter aufhebt. Nachdem er bei der Befragung zu zwei Verkehrsdelikten jeweils fälschlicherweise einen Bekannten als Fahrer angegeben hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren endet mit einem Schuldspruch. Pohl gelobt Besserung: „Ich weiß, dass es ein Fehler war, und ich stehe dazu.“

    Auch gestern wird er nicht müde, sein Bedauern über die jüngste Verfehlung zu betonen. Neben politischen wolle er auch persönliche Konsequenzen ziehen. Für die Dauer der Legislaturperiode, so Pohl, werde er nicht mehr Auto fahren. Das sei weit mehr als in einem Verfahren vermutlich zu erwarten ist.

    Seine Partei scheint er damit besänftigt zu haben. Der Fraktionsvorstand der Freien Wähler teilt am Nachmittag mit, dass Pohl sein Fraktions-Amt ruhen lasse, verdiene „Respekt“. Er leiste „vorzügliche Arbeit“ - und genieße weiter das Vertrauen.

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