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Beerdigung: Darf ein Friedhof Menschen ohne Konfession ein Grab verweigern?

Beerdigung

Darf ein Friedhof Menschen ohne Konfession ein Grab verweigern?

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    Gibt es auf Friedhöfen Unterschiede für konfessionslose und gläubige Menschen?
    Gibt es auf Friedhöfen Unterschiede für konfessionslose und gläubige Menschen? Foto: Symbolbild, Jens Kalaene (dpa)

    "Vor dem Tod sind alle gleich", lautet ein Sprichwort. Und bei der Beerdigung? Von Konfessionslosen ist immer wieder die Frage zu hören, ob Träger von Friedhöfen Unterschiede machen oder Menschen ohne Konfession gar die

    Zumindest bei kommunalen Friedhöfen ist die Antwort darauf eindeutig. "Wir machen keine Unterschiede", erklärt Helmut Riedl vom Friedhofswesen Augsburg. Auf den städtischen

    "Einzig Muslime werden auf eigenen Feldern beerdigt", erklärt Riedl. Das liegt an einer Vorschrift des Glaubens. Die Kopfseite muslimischer Gräber muss nämlich nach Mekka ausgerichtet sein. Eigentlich werden

    Können sich Konfessionslose auf einem kirchlichen Friedhof bestatten lassen?

    Bei kirchlichen Friedhöfen verhält es sich in der Theorie ein bisschen anders. Jede Kirchengemeinde kann festlegen, wer auf ihrem Friedhof beerdigt werden darf. Demnach könnte eine Gemeinde Konfessionslosen tatsächlich ein Grab verweigern - theoretisch.

    "In der Praxis wird das nicht gemacht", erklärt Johannes Minkus, Sprecher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. In der Empfehlung für die Friedhofsordnung stehe auch ausdrücklich, dass Konfessionslose und Andersgläubige beerdigt werden dürfen.

    Gar keinen Spielraum gibt es für Kirchengemeinden, wenn ein Ort ausschließlich einen kirchlichen Friedhof besitzt. Dann sind sie dazu verpflichtet, dass sich zumindest jeder Verstorbene aus dem Ort auf diesem Friedhof beerdigen lassen darf - unabhängig vom Glauben.

    Recht auf Beerdigung auch für Fehlgeburten

    Übrigens gibt es auch für Fehlgeburten ein Recht auf eine Beerdigung. Noch bis zum Jahr 2013 durften Friedhöfe Bestattungen für Föten ablehnen, wenn diese ein Gewicht unter 500 Gramm hatten - da diese sogenannten Sternenkinder rechtlich nicht als Person galten. Nachdem eine betroffene Familie dagegen gekämpft hatte, wurde das Gesetz aber geändert.

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