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München: Bayerns Bürger rüsten mit Schreckschusswaffen auf

München

Bayerns Bürger rüsten mit Schreckschusswaffen auf

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    Der kleine Waffenschein ist erforderlich, wenn Bürger Schreckschuss-, Pfefferspray- oder Leuchtpistolen bei sich tragen wollen.
    Der kleine Waffenschein ist erforderlich, wenn Bürger Schreckschuss-, Pfefferspray- oder Leuchtpistolen bei sich tragen wollen. Foto: Jan-Peter Kasper, dpa (Symbolbild)

    Zehntausende bayerischer Bürger haben sich seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 mit Schreckschusspistolen bewaffnet. Die Zahl der sogenannten kleinen Waffenscheine in Bayern hat sich seit 2015 von knapp 50.000 auf inzwischen über 100.000 mehr als verdoppelt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der Grünen hervor, über die derBayerische Rundfunkberichtete.

    "Die hohe Zahl an Schreckschusswaffen ist alarmierend", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. "Der Zugang zu Schreckschusswaffen muss erschwert werden." Der kleine Waffenschein ist erforderlich, wenn Bürger Schreckschuss-, Pfefferspray- oder Leuchtpistolen bei sich tragen wollen.

    Schulze forderte eine Verschärfung: "Nicht nur das Führen, sondern schon der Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe muss erlaubnispflichtig werden."

    Gut 190 polizeibekannte Rechtsextremisten besitzen echte Schusswaffen

    Eine steigende Zahl von Bürgern rüstet sich darüber hinaus auch mit echten Schusswaffen aus. Ende 2018 waren im Freistaat knapp 403.000 Waffenbesitzkarten ausgestellt, 16.000 mehr als noch 2015. Die Auflistung des Innenministeriums enthält eine traurige Bilanz: Im Jahr 2018 kamen in Bayern 54 Menschen durch Schusswaffen ums Leben - die ganz große Mehrheit davon Selbsttötungen.

    Gut 190 Besitzer kleiner Waffenscheine oder von Waffenbesitzkarten sind polizeibekannte Rechtsextremisten, wie aus dem Schreiben des Ministeriums hervorgeht. Schulze forderte nach dem Neonazi-Mord an dem hessischen CDU-Politiker Walter Lübcke "völlige Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern in Bayern". Bei Anträgen von Rechtsextremen sollte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz Pflicht sein, sagte Schulze. (dpa/lby)

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