Am Karfreitag herrscht in Bayern striktes Tanzverbot, ohne Ausnahme - so war es zumindest bisher. Doch im Oktober hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, dass den Karfreitag in Bayern verändern wird. Bisher galt an diesem Tag ein besonders striktes Verbot, für das, anders als an anderen stillen Feiertagen, keine Ausnahmen vorgesehen waren.
"An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", heißt es im Gesetzestext. Am Karfreitag sind zusätzlich "jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb" verboten.
Grundsätzlich erklärte das Verfassungsgericht das Tanzverbot für zulässig. Es sei aber nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, von vornherein keine Ausnahmen zuzulassen. Das komplette Urteil finden Sie hier.
Trotz Tanzverbot: "Heidenspaß-Party" soll stattfinden
Der Bund für Geistesfreiheit (BfG), der sich für Interessen konfessionsloser Menschen einsetzt, hatte gegen das Verbot geklagt. Vor zehn Jahren hatte der BfG in München am Karfreitag eine "Heidenspaß-Party" organisiert. Die Veranstaltung wurde aber wegen des Tanzverbotes am Karfreitag zum Teil verboten. Der Bund durfte zwar Filme vorführen, aber keine Party feiern.
In diesem Jahr will der BfG jetzt wieder eine "Heidenspaß-Party" feiern. Unter dem Motto: "10 Jahre verboten - jetzt erlaubt" findet das Fest am Karfreitag im Oberangertheater in München statt. Zu Beginn soll wie schon 2007 der Film "Wer früher stirbt ist länger tot" vorgeführt werden. Ab 21.30 tritt eine Band auf.
Ein Freibrief für Partys am Karfreitag ist das Urteil des Verfassungsgerichtes aber nicht. Auch weiterhin sind im Gesetz Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vorgesehen, wenn sich jemand an diesem Tag nicht an das Tanzverbot hält. Die "Heidenspaß-Party" könnte aber gerade deswegen als Ausnahme eingestuft werden, weil "der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist", wie es der BfG auf seiner Internetseite ausdrückt. Der Bund für Geistesfreiheit ist, wie auch die Kirchen in Deutschland, eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Termine für das Tanzverbot in Bayern
Der Karfreitag ist nicht der einzige stille Feiertag in Bayern. An folgenden neun Tagen gibt es in Bayern ein Tanzverbot:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- Heiligabend
Das Tanzverbot in Bayern gilt jeweils von 2 Uhr bis 24 Uhr. Ausgenommen sind Karfreitag und Karsamstag, da gilt es von 0 Uhr bis 24 Uhr, und der Heilige Abend, an dem es erst am 14 Uhr gilt. (jako)
Stille Tage, Tanzverbot und Feiertage in Bayern 2017