Der Papst mit großem, gelbem Fleck vorne auf der Soutane: So zeigte ihn das Satiremagazin Titanic auf dem Titelbild im Juli. Papst Benedikt war das zuviel, er ging gegen Titanic vor und erreichte ein Verbot des Bildes. Gott selbst kann sich auf Erden allerdings nicht gegen Beleidigungen wehren. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick fordert jetzt, Gotteslästerung unter Strafe zu stellen.
"Ameise Mensch" kann Gott gar nicht beleidigen
Schick spricht von einem "Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle". Denn seit der Aufklärung hat sich in Europa die Ansicht durchgesetzt, dass der unendliche Gott von der "Ameise Mensch" gar nicht beleidigt werden kann. Seitdem sind bei religiösen Beleidigungen die Gefühle der an Gott glaubenden Menschen gemeint.
Kardinal Marx reagiert zurückhaltend
Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, reagierte zurückhaltend auf das geforderte Verbot der Gotteslästerung in Deutschland. Das Thema sei nicht neu. "Wir haben schon oft in der Deutschen Bischofskonferenz darüber gesprochen", sagte Marx am Rande einer Pilgerfahrt in Rom. "Gott kann man gar nicht beleidigen", meinte er. Wenn, dann gehe es um die religiösen Gefühle der Gläubigen, die geschützt werden müssten. Und hier sei es verständlich, wenn sich religiöse Menschen wünschten, dass ihr Glaube mit Respekt behandelt werde.
Schriftsteller Martin Mosebach hatte die Debatte um Gotteslästerung entfacht. In der Berliner Zeitung hatte der bekennende Katholik geschrieben, dass es dem "sozialen Klima" und auch der Kunst diente, wenn Gotteslästerung unter Strafe gestellt würde. Seine Begründung: Der Staat müsse die Ehre seiner Bürger zu schützen - und dazu gehöre, ihn vor der Verletzung seiner religiösen Gefühle zu bewahren.
Schriftsteller äußert Verständnis für Muslime
Mosebach sagte auch, dass er sich nicht empören könne, "wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime blasphemischen Künstlern einen gewaltigen Schrecken einjagen." Es war vor allem dieser Satz, der massive Kritik auslöste, weil er vielen nach einer Entschuldigung von Gewalt klang.
Die meisten Publizisten, die auf Mosebach reagierten, widersprachen ihm. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ende erst, wenn es um Gewaltaufrufe, Störung des öffentlichen Friedens oder Volksverhetzung gehe, so der Tenor. Alles andere müsse der Gläubige in einer freiheitlichen Demokratie aushalten.
Punkband "Pussy Riot" in Russland wegen "religiösen Hasses" angeklagt
Einer der Einwände gegen ein Blasphemie-Verbot ist, dass ein solches Gesetz zu politischen Zwecken missbraucht werden könnte. Als abschreckendes Beispiel erscheint der Moskauer Prozess gegen die Punkband "Pussy Riot", die in der Erlöserkathedrale gegen Präsident Wladimir Putin protestiert hatte und nun wegen "Rowdytums aus Motiven des religiösen Hasses" vor Gericht steht.
Eine schrille Protestaktion wie diese hätte allerdings auch im Kölner Dom Konsequenzen. Zwar käme man dafür kaum ins Gefängnis, aber eine Anzeige wäre sicher und eine Geldstrafe wahrscheinlich. "Die Würde des Doms zwingt uns, dagegen vorzugehen", sagte Dompropst Norbert Feldhoff. Der Straftatbestand wäre in diesem Fall "Störung einer religiösen Stätte".
Vor 1800 Jahren ältester, bekannter Spott an Christen
Vor ungefähr 1800 Jahren kritzelte ein Römer in schnellen Strichen einen gekreuzigten Esel an die Wand, und davor einen Menschen, der ihn anbetet. Es ist die älteste heute bekannte Zeichnung, die ihren Spott mit den Christen treibt. dpa/AZ