Die Bayerische Staatsregierung hat für angehende Lehrkräfte am Dienstag eine maximal dreijährige Wartefrist auf die praktische Referendariatsausbildung an Schulen beschlossen. Die heftig umstrittene Neuregelung soll aber erst ab dem Schuljahr 2019/2020 eingesetzt werden können – und auch nur in Schularten und Fächern mit deutlichem Überangebot an Bewerbern. Der Landtag muss dem neuen Gesetz noch zustimmen.
Jeder, der ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen habe, werde auch künftig zum Vorbereitungsdienst zugelassen, beschwichtigt Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) nach wie vor. Der Freistaat habe aber mit der neuen Zulassungsbeschränkung die Option „zeitlich besser steuern und so die Qualität der Ausbildung weiter erhöhen“ zu können.
Referendare müssten bis zu drei Jahre auf eine Stelle warten
Hintergrund der Neuregelung ist, dass immer wieder deutlich mehr Bewerber als offene Stellen verfügbar sind – zuletzt etwa in Deutsch oder Geschichte an Gymnasien oder für das Lehramt an Realschulen. Auch Absolventen mit besten Noten bleiben dann nach jahrelanger Ausbildung ohne Anstellung.
Bislang garantiert Bayern jedem Hochschulabsolventen sofort einen Referendariats-Platz. „Mit der Gesetzesänderung ist noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob, wann und in welchem Umfang die neue Steuerung praktiziert wird“, sagte Minister Spaenle.
Landtags-Opposition und Lehrerverbände lehnen die neue Karenzzeit dennoch weiter ab: „Es ist das falsche Gesetz zum falschen Zeitpunkt“, findet etwa Thomas Gehring, bildungspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Derzeit würde jeder ausgebildete Lehrer gebraucht. Ein Gesetz mit vier Jahren Vorlaufzeit sei „Aktionismus“, kritisiert der Freie-Wähler-Abgeordnete Michael Piazolo: „Mit Sinn und Verstand hat das nichts zu tun.“