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Bayern: Landkreise sollen mit Corona-Schnelltests ausgestattet werden

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Landkreise sollen mit Corona-Schnelltests ausgestattet werden

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    Antigen-Schnelltests sind ausschließlich zur Verwendung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Altenheimen vorgesehen, nicht für Privateinkäufe.
    Antigen-Schnelltests sind ausschließlich zur Verwendung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Altenheimen vorgesehen, nicht für Privateinkäufe. Foto: Vincent Jannink, dpa

    Der Freistaat Bayern will den Einsatz neuer Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus stark ausweiten. Sämtliche 96 Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns sollen mit den Schnelltests beliefert werden, die innerhalb von circa 15 Minuten ein weitgehend verlässliches Ergebnis liefern sollen, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Freitag.

    Bislang seien 464.000 Schnelltests an 67 Kommunen verteilt worden. Insgesamt hat die Staatsregierung demnach 10,5 Millionen der sogenannten Antigen-Schnelltests geordert, gedacht als Reserve bei hoher Nachfrage. 

    Antigen-Schnelltests sind ausschließlich zur Verwendung in Arztpraxen, Krankenhäusern und Altenheimen vorgesehen, nicht für Privateinkäufe. Anders als die Labortests weisen die Antigen-Schnelltests nicht den Erreger als solchen nach, sondern bestimmte Proteine, die an das Virus gebunden sind. Mehrere Pharmahersteller bieten Schnellteststreifen an, die ähnlich aussehen wie handelsübliche Schwangerschaftstests und auch ähnlich funktionieren: Bei positiver Probe verfärbt sich der Teststreifen.

    Krankenhäuser gehen dazu über, Besuchsmöglichkeiten einzuschränken

    Laut Coronavirus-Testverordnung des Bundes sollen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen die Schnelltests selbst kaufen. Allerdings gibt es europaweit immer wieder Klagen von Medizinern und Pharmazeuten sowohl über Engpässe bei Labor-Testkits als auch bei den Schnelltests. Huml betonte, dass die Schnelltests von den Gesundheitsämtern "in der Phase einer hohen Nachfrage am Markt als Rückfallebene" zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Der Landesvorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands, Markus Beier, äußerte sich am Freitag zurückhaltend zu Schnelltests in Arztpraxen. Verlässlicher seien immer noch die PCR-Labortests auf der Grundlage von Abstrichen aus Mund, Nase und Rachen, sagte Beier. Käme aber ein Patient mit Verdacht auf Corona am Freitagnachmittag in eine Praxis, könne ein Schnelltest für das Wochenende eine "gewisse Orientierung" geben - mehr jedoch nicht. 

    In der Vergangenheit hätten sich teils negative Schnelltests durch eine Nachtestung als positiv erwiesen. Insbesondere einzelne Schnelltests hätten eine schwache Aussagekraft, sagte Beier. Sinnvoll könnten sie beim Personal von Praxen sein - aber nur, wenn man sie konsequent dauerhaft wiederhole.

    Unterdessen gehen immer mehr Krankenhäuser in Bayern dazu über, die Besuchsmöglichkeiten zum Schutz von Patienten und Personal einzuschränken. Inzwischen gebe es in Bayern "weitgehend" und in "fast allen" Krankenhäusern Auflagen oder teils gänzlich Besuchsverbote, sagte der Sprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Eduard Fuchshuber, am Freitag. Es gebe jedoch keine Statistiken dazu.

    Die Bestimmungen des Teil-Lockdowns im Kampf gegen Corona beschäftigen zunehmend auch die Gerichte

    Die Einschränkungen legen die Krankenhäuser individuell fest, wie der Sprecher sagte. Es gebe Kliniken, in denen Väter kurz vor oder nach der Geburt zu den Geburtshilfestationen gelassen werden. In anderen sei dies nicht mehr möglich.

    Die Asklepios Stadtklinik im oberbayerischen Bad Tölz hatte vergangene Woche "ein generelles Besuchsverbot" bekanntgegeben. Ausnahmen waren aber bei der Behandlung von Kindern oder bei sterbenden Patienten möglich.

    Die Bestimmungen des Teil-Lockdowns im Kampf gegen Corona beschäftigen zunehmend auch die Gerichte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag sowohl zugunsten als auch zum Nachteil von Kritikern der Corona-Maßnahmen entschieden.

    Auch über Demonstrationen von Kritikern der Anti-Corona-Maßnahmen müssen wohl Richter entscheiden

    Während er den Eilantrag einer Frau gegen die Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Schwimmbädern abwies, setzte er die Quarantäneverlängerung gegen einen 13-Jährigen aus Unterfranken aus. Nur wenige Stunden zuvor hatte das Verwaltungsgericht Würzburg noch gegen den Eilantrag des Jugendlichen entschieden.

    Auch über die geplanten Demonstrationen von Kritikern der Anti-Corona-Maßnahmen müssen wohl Richter entscheiden. Die Landeshauptstadt München versucht zu unterbinden, dass eine Initiative täglich große Demonstrationen anmeldet.  

    Zum Auftakt auf der Theresienwiese hatten die Organisatoren bis zu 120.000 Leute für eine Kundgebung am Sonntag angemeldet. "Da schon im Antrag von den Querdenkern erklärt wurde, auf Masken und Abstand zu verzichten und gar zu Umarmungen aufgerufen wurde, haben wir einen negativen Bescheid erteilt", sagte ein Sprecher des zuständigen Kreisverwaltungsreferats (KVR) am Freitag. Gegen den Bescheid vom Mittwoch zog die "Querdenker"-Initiative vor das Verwaltungsgericht. Auch dort scheiterte ihr Antrag. Die Veranstalter können noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. (dpa/lby)

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