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Bayern: Kabinett beschließt Burka-Verbot und Fußfesseln für Gefährder

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Kabinett beschließt Burka-Verbot und Fußfesseln für Gefährder

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    Elektronische Fußfesseln kommen bisher hauptsächlich zum Einsatz, um verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus der Haft zu überwachen, weil man sie weiterhin für gefährlich hält. Bayern will als erstes Bundesland dieses Instrument zur Abwehr von Terrorgefahr einsetzen.
    Elektronische Fußfesseln kommen bisher hauptsächlich zum Einsatz, um verurteilte Straftäter nach ihrer Entlassung aus der Haft zu überwachen, weil man sie weiterhin für gefährlich hält. Bayern will als erstes Bundesland dieses Instrument zur Abwehr von Terrorgefahr einsetzen. Foto: Susann Prautsch, dpa

    Die Zahl der Betroffenen, das musste Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einräumen, wird nicht sehr groß sein. Dennoch will die Bayerische Staatsregierung offenkundig in zwei umstrittenen Politikfeldern ein Zeichen setzen. Zum einen in der Gesellschaftspolitik: Die Verhüllung des Gesichts durch Burka oder Niqab soll, wo immer dies rechtlich möglich ist, verboten werden. Zum anderen in der Terrorbekämpfung: Gefährder sollen durch richterliche Anordnung vorsorglich zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.

    Beim Burka-Verbot sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dem Landesgesetzgeber zur Verfügung stehen. Dabei geht es um die Änderung von insgesamt acht Gesetzen. Obwohl in Bayern laut Herrmann bisher keine einzige Beamtin als Burka-Trägerin bekannt ist, soll für den öffentlichen Dienst einschließlich der Kindergärten grundsätzlich ein Gesichtsverhüllungsverbot gelten. Das soll im Beamtengesetz beziehungsweise im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geregelt werden. Begründung: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seien „in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet“.

    An Hochschulen und Schulen soll nicht nur dem Lehrpersonal, sondern auch Schülerinnen und Studentinnen das Tragen von Burka und Niqab untersagt sein. Dazu sollen das Hochschulgesetz und das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen geändert werden. Begründung hier: Schüler müssten kommunikative Fähigkeiten erlernen, Lehrer müssten Schüler in die Augen schauen können.

    Für das Burka-Verbot in Wahllokalen sollen das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung ergänzt werden. Und um ein Burka-Verbot bei Versammlungen oder Veranstaltungen durchsetzen zu können, will die Staatsregierung das Polizeiaufgabengesetz sowie das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ändern. In diesen Fällen geht es der Staatsregierung schlicht darum, eine Identifikation von Personen zu ermöglichen.

    "Terroristische Gefährder“ sollen mit Fußfessel überwacht werden

    Die Burka verhüllt den ganzen Körper und lässt nur einen Schlitz für die Augen frei.
    Die Burka verhüllt den ganzen Körper und lässt nur einen Schlitz für die Augen frei. Foto: (dpa)

    Rechtliches Neuland dagegen betritt die Staatsregierung mit ihrem Plan, so genannte „terroristische Gefährder“ in bestimmten Fällen mit Unterstützung elektronischer Fußfesseln zu überwachen. Bayern will als erstes Bundesland dieses Instrument zur Abwehr von Terrorgefahr einsetzen. Bisher kommen Fußfesseln nur bei verurteilten Straftätern zum Einsatz, von denen auch nach ihrer Haft noch eine Gefahr ausgeht – vor allem bei Sexualstraftätern. Herrmann aber will die Fußfessel zur Gefahrenabwehr einsetzen – also unter Umständen auch bei Personen, die zwar als gefährlich gelten, sich aber noch nichts haben zuschulden kommen lassen. Bisher gibt es dazu im Polizeiaufgabengesetz die Möglichkeit, jemanden, von dem eine konkrete Gefahr ausgeht, für eine bestimmte Zeit auf richterliche Anordnung hin in Gewahrsam zu nehmen. In weniger schweren Fällen soll künftig die Fußfessel als neues Instrument hinzukommen.

    Herrmann räumte ein, dass die Personengruppe, die dafür infrage kommt, nicht groß ist. „Das ist sicherlich eine sehr überschaubare Zahl, sicherlich weniger als ein Dutzend“, sagte er und versicherte: „Allein der Verdacht, dass jemand etwas im Schilde führen könnte, wird nicht ausreichen.“ Man werde in solchen Fällen dem Richter „sehr konkrete Dinge vorlegen müssen“. Aber die Fußfessel könne ein ergänzendes Instrument sein und stelle außerdem einen geringeren Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte dar als zum Beispiel eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch die Polizei. Die Gesetzesinitiativen werden jetzt den betroffenen Verbänden zur Anhörung vorgelegt und dann im Landtag beraten.

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