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Bayern: Hygiene-Mängel: Zweite Großbäckerei muss schließen

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Hygiene-Mängel: Zweite Großbäckerei muss schließen

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    Nach Müller-Brot muss eine weitere Großbäckerei in Bayern ihre Produktion wegen hygienischer Mängel einstellen.
    Nach Müller-Brot muss eine weitere Großbäckerei in Bayern ihre Produktion wegen hygienischer Mängel einstellen.

    Betroffen sei ein Betrieb im Landkreis Regensburg, teilte das zuständige Landratsamt am Donnerstag mit. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks handelt es sich um die Bäckerei Biendl und Weber in Donaustauf. Einzelheiten wollten Landrat Herbert Mirbeth (CSU), der Inhaber des Bäckereibetriebs und Vertreter des Landratsamts bei einer Pressekonferenz am Nachmittag bekanntgeben.

    Umweltminister Marcel Huber (CSU) hat unterdessen das Vorgehen der Behörden im Fall Müller-Brot verteidigt. "Es gibt kein Kontrolldefizit, es gibt verantwortungsloses Handeln eines Einzelunternehmers", sagte Huber im Umweltausschuss des Landtags. "Es gab keine Gesundheitsgefahr." Huber wehrte sich insbesondere gegen den Vorwurf, die Öffentlichkeit sei zu spät informiert worden: "Wenn keine Gesundheitsgefahr besteht, kann eine Information der Öffentlichkeit nur nach strenger Güterabwägung erfolgen."

    Bei Müller-Brot wurde Mäusekot gefunden

    Hygiene-Mängel: So werden Lebensmittel überwacht

    Die staatliche Lebensmittelüberwachung soll sicherstellen, dass Lebensmittelhersteller die Vorgaben auch einhalten und Verstöße unterbinden.

    In Bayern überwachen die Landratsämter und Städte laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung rund 200.000 Betriebe.

    Betriebskontrollen würden grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt.

    Wie oft und wie genau die Kontrolleure prüfen, hängt vom Risiko ab: Wer leicht verderbliche oder Babynahrung anbietet oder schon negativ aufgefallen ist, wird häufiger unter die Lupe genommen.

    Dazu kommen Überwachungsprogramme der EU und des Bundes, saisonal wechselnde Schwerpunkte und Kontrollen nach Verbraucherbeschwerden.

    Die Kontrolleure besichtigen Betriebe, nehmen Proben und prüfen die Unterlagen.

    Bei fahrlässigen Verstößen gibt es eine Verwarnung oder Geldbußen, bei schweren Fällen drohen Geldstrafen, Haft und Betriebsschließung.

    Das Unternehmen kann auch zum Rückruf eines Produkts und zur öffentlichen Warnung in den Medien verpflichtet werden.

    Von den 64 054 Lebensmittelproben, die das Landesamt im Jahr 2010 untersuchte, waren 7085 oder 11 Prozent beanstandet worden - davon 309 wegen gesundheitlicher Risiken.

    Dabei ging es in 217 Fällen um Fleisch.

    Ende Januar war die Produktion bei Müller-Brot in Neufahrn im Landkreis Freising gestoppt worden. Lebensmittelkontrolleure hatten wiederholt Mäusekot, Maden und Speisereste in dem Betrieb gefunden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem vergangenen Jahr. An diesem Freitag steht die nächste Kontrolle in dem Betrieb an. Danach wird entschieden, ob Müller-Brot die Backöfen wieder anwerfen darf.  AZ, dpa-lby

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