Als am Dienstagnachmittag das bayerische Grillverbot auf öffentlichen Plätzen gekippt wurde, dürfte den wenigsten Bayern zum Grillen zumute gewesen sein: Grauer Himmel, immer wieder Regen, herbstliche Temperaturen luden nur bedingt zu Bratwurst und Steak im Park oder am Flussufer ein. Bernhard Hannemann freute sich dennoch. Denn für den Augsburger Anwalt war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ein juristischer Sieg. Er hatte das wegen der Corona-Pandemie erlassene Grillverbot mit einem Eilantrag zu Fall gebracht. So wie er es Ende Mai schon mit der bayernweiten Sperrfrist für Biergärten und Außengastronomie getan hatte.
„Ich bin kein Corona-Gegner oder habe es speziell auf Corona-Gesetze abgesehen. Aber als Organ der Rechtspflege sehe ich es durchaus als meine Aufgabe, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen“, erklärt Hannemann. Dazu gehöre auch, überprüfen zu lassen, ob die einst erlassenen Corona-Regeln weiterhin verhältnismäßig sind. In Sachen Grillverbot auf öffentlichen Plätzen war das nicht der Fall, urteilte der Verwaltungsgerichtshof und setzte es außer Kraft.
Ministerium spricht von falschem Signal
Am Tag danach übte das Gesundheitsministerium Kritik an der Gerichtsentscheidung. Ein Sprecher bezeichnete sie als ein fragwürdiges Signal. Grillen sei aus Infektionsschutzgründen verboten worden, weil davon auszugehen sei, dass es wegen der Anziehungskraft von öffentlichen Grillplätzen zu Menschenansammlungen kommen könne.
In diesen werde ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Gesellschaften oft nicht oder nur unzureichend eingehalten. Trotzdem wird das Ministerium dem Sprecher zufolge die Grill-Passage aus der entsprechenden Verordnung streichen – die Grillsaison neige sich ja ohnehin ihrem Ende zu.
Anwalt Hannemann widerspricht mehrfach. Zum einen sei das Grillen an sich eben noch keine Menschenansammlung, dürfe daher auch nicht einfach grundsätzlich und bayernweit verboten werden. Zum anderen hoffe er „noch auf einige schöne Herbsttage, an denen die Menschen nun wieder in Parks oder am Lech grillen dürfen“.
Lesen Sie auch den Kommentar hierzu: Bayerns Grillverbot war unsinnig
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