Im Skandal um die Seniorenresidenz Schliersee, die mittlerweile auf Anordnung der Behörden wegen gravierender Pflegemängel geschlossen wurde, sieht sich nun auch das bayerische Gesundheitsministerium mit massiver Kritik konfrontiert. Im Gesundheitsausschuss des Landtags warfen Abgeordnete von Grünen, SPD und FDP dem Ministerium am Dienstag vor, ihre Fragen zu den „entsetzlichen Zuständen“ in dem Altenheim, die aktuell auch Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, nur ausweichend, unzureichend oder in einigen Fällen gar nicht beantwortet zu haben.
Bereits im April 2020 waren in der Einrichtung im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruch erhebliche Mängel bei der Hygiene und in der pflegerischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner festgestellt worden. Berichtet wurde unter anderem von Fällen starker Unterernährung, nicht behandelten offenen Wunden und alkoholisierten Pflegern. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung in 88 Fällen auf. Auch 17 Todesfälle sollten untersucht werden. Dieses Jahr kamen weitere Ermittlungen gegen einen ehemaligen Leiter eines Augsburger Seniorenheims dazu, das vom selben Träger betrieben wird.
SPD-Politikerin nennt Bericht des Gesundheitsministeriums eine "Unverschämtheit"
Nachdem der Fall Schliersee im März 2021 öffentlich bekannt geworden war, forderten Abgeordnete des Landtags Aufklärung. Sie haben, wie die SPD-Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann sagt, den Verdacht, dass die Heimaufsicht nicht richtig funktioniert. Erste Beschwerden gegen die Seniorenresidenz habe es, wie Nachfragen ergaben, bereits im Jahr 2011 gegeben.
Den Bericht, den das Ministerium jetzt vorgelegt hat, nennt Waldmann „eine Unverschämtheit“. Zum einen seien Fragen zu den Missständen seit 2011 nicht beantwortet worden. Zum anderen weiche die Staatsregierung der Frage über vergleichbare Mängel in anderen Heimen aus. Die Abgeordneten Andreas Krahl (Grüne) und Dominik Spitzer (FDP) gaben ihr recht. Sie wiesen darauf hin, dass Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mit Blick auf den Fall in Schliersee selbst von einer „humanitären Katastrophe“ gesprochen und Aufklärung zugesagt habe.
Landratsamt ist für die Heimaufsicht zuständig
Eine Vertreterin des Ministeriums schilderte dem Ausschuss vor allem die rechtlichen Probleme im Umgang mit den Trägern. Zuständig sei zunächst die Heimaufsicht beim örtlichen Landratsamt. Das Ministerium lasse sich Prüfberichte vorlegen. Bis einem Träger der Betrieb einer Einrichtung untersagt werden könne, müssten erst alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. „Das ist ein Prozess, der sich durchaus ziehen kann.“ In Schliersee habe es zudem im Jahr 2019 einen Wechsel des Trägers gegeben. Damit beginne der Prüfprozess von vorne. Um die Fragen der Abgeordneten zu beantworten, müsse erst bei der Heimaufsicht recherchiert werden.
Nach einigem Hin und Her beschloss der Ausschuss, dass das Gesundheitsministerium die offenen Fragen bis zum 9. November beantworten soll.