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Bayern: Führungszeugnis im Ehrenamt: So sollen Kinder geschützt werden

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Führungszeugnis im Ehrenamt: So sollen Kinder geschützt werden

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    Potenzielle Straftäter von Kindern fernhalten: Das sogenannte erweiterte Führungszeugnis soll dabei helfen.
    Potenzielle Straftäter von Kindern fernhalten: Das sogenannte erweiterte Führungszeugnis soll dabei helfen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Die Entrüstung war zum Teil groß: Viele Ehrenamtliche überlegten, aufzuhören; sie fühlten sich unter Generalverdacht gestellt. Denn zum 1. Januar 2012 war ein Gesetz in Kraft getreten, das Ehrenamtliche in Vereinen oder Kirchen genauso wie hauptamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es soll ihnen eine weiße Weste bescheinigen und Kinder vor sexuellen Übergriffen schützen.

    Das Gesetz war unter anderem eine Reaktion auf den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche. 2010 war etwa bekannt geworden, dass im Internat der Benediktinerabtei Ettal über Jahrzehnte hinweg Schüler körperlich misshandelt und sexuell missbraucht worden waren.

    Absolute Sicherheit bringt das Führungszeugnis nicht. In Aschaffenburg steht derzeit ein Fußballtrainer aus dem Raum Ingolstadt vor Gericht. Er soll als Trainer beim SSV Jahn Regensburg zwei Zehnjährige missbraucht haben – sein Führungszeugnis war tadellos.

    Bei den hauptamtlichen Mitarbeitern von Kirchen, Jugendhilfeeinrichtungen oder Sportzentren ist das Führungszeugnis heute etabliert. Auch die Empörung unter den Ehrenamtlichen hat sich fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gelegt. So jedenfalls wirkt es, wenn man bei den Vereinen in der Region nachfragt – beim TSV Gersthofen im Landkreis Augsburg zum Beispiel: „Das Führungszeugnis einzureichen, ist bei uns eine Selbstverständlichkeit geworden“, sagt Sonja Kahl, die sich in der Vereinsführung engagiert und Übungsleiterin beim Kinderturnen ist. Anfangs sei die „Welle der Empörung“ groß gewesen. Aufgehört habe bis heute keines der 3500 Vereinsmitglieder, sagt sie – obwohl einige es angedroht hätten. „Ich habe auch den Eindruck, dass die Eltern sich sicherer fühlen.“

    Hunderte Informationsgespräche

    In ganz Bayern fuhren Mitarbeiter der Jugendämter in den vergangenen Jahren von Verein zu Verein, um alle Fragen von Ehrenamtlichen zu beantworten und das Gesetz möglichst schnell umzusetzen. Im Landkreis Neu-Ulm etwa, dem mit Blick auf die Einwohnerzahl zweitgrößten in Schwaben, habe es 350 Informationsgespräche gegeben, heißt es aus dem Landratsamt. Auch Christine Hagen hat so manches Vereinsheim von innen gesehen. Sie leitet die Abteilung für Familie, Bildung und Soziales im Landratsamt Augsburg und schätzt, dass in ihrem Kreis ungefähr 900 Gruppen in der Jugendarbeit betroffen sind. Heute hätten sich die Widerstände gegen das Führungszeugnis „total aufgelöst“, erzählt sie. Ob die Vereine ihre Pflicht aber konsequent einhalten und das Führungszeugnis wie vorgegeben alle fünf Jahre neu einfordern, könne man im Landratsamt nicht prüfen. Das sei bei tausenden Ehrenamtlichen nicht zu schaffen.

    Wer ein erweitertes Führungszeugnis beantragen muss, entscheiden Vereinsführungen und Kommunen. Im Landkreis Günzburg zum Beispiel hatten mehrere Gemeinden Probleme, Helfer für ihre Ferienprogramme anzuwerben. Deshalb wurden die Richtlinien etwas gelockert. Ein Imker, der Kindern einige Stunden lang etwas über Bienen erzählt, brauche kein Führungszeugnis, hieß es Anfang 2016 aus dem Landratsamt.

    Auch Hildegard Schütz, Vorsitzende des Diözesanrats, der Vertretung katholischer Laien im Bistum Augsburg, wurde von ihrem Arbeitgeber aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. In ihrem Fall ist das die St. Josefskongregation, Schulträger des Ringeisen-Gymnasiums in Ursberg (Kreis Günzburg). Lehrerin Schütz und ihre gut 60 Kollegen sollten es bis Ende Januar einreichen. Sie habe niemanden gehört, der etwas dagegen hätte – auch nicht aus den Pfarrgemeinden des Bistums, sagt Schütz. Niemand, den sie kenne, habe ein Problem damit oder fühle sich unter Generalverdacht gestellt.

    Nach Angaben des Bistums wurden erstmals bereits im Jahr 2011 alle Mitarbeiter der Diözese Augsburg sowie der Pfarrkirchenstiftungen – einschließlich aller Priester, Ordenspriester und Diakone – um die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gebeten. Damals waren das „rund 14000 Personen“.

    Nach Ablauf von fünf Jahren müssen nun, nach und nach, 5500 Mitarbeiter, 676 Weltpriester und 194 Ordenspriester ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Zahl sei niedriger als damals, sagt Bistumssprecher Karl-Georg Michel, da unter anderem das Personal von Kindertagesstätten „in einem gesonderten zeitlichen Rhythmus“ um ein Führungszeugnis gebeten werde. Hinzu kommen nach Schätzungen des Präventionsbeauftragten der Diözese, Bernhard Scholz, „mehrere zehntausend“ Ehrenamtliche ab einem Alter von 14 Jahren, darunter Oberministranten oder Leiter von Jugendgruppen.

    Auch im evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Augsburg und Schwaben werden zurzeit tausende Haupt- und Ehrenamtliche um erweiterte Führungszeugnisse gebeten, nachdem sie erstmals 2012 zur Abgabe aufgefordert worden waren. Regionalbischof Michael Grabow berichtet von anfänglichen, vereinzelten Bedenken, vor allem wegen des bürokratischen Aufwands. Diese seien aber schnell ausgeräumt gewesen. „Wir wollen auf keinen Fall, dass aufgrund von Fahrlässigkeit irgendetwas passiert“, sagt er.

    Wie wichtig das Thema Prävention ist, haben beide großen Kirchen offensichtlich erkannt. In einer Einladung zu einem „Studientag“ schrieb der katholische Generalvikar Harald Heinrich neulich: „Trotz aller Bemühungen werden aber weiterhin Menschen Opfer sexualisierter Gewalt. Deshalb ist alles zu tun, um die uns Anvertrauten bestmöglich zu schützen.“

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