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Bayern: Freie Bahn für FKK: Das Nacktbadeverbot ist aufgehoben

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Freie Bahn für FKK: Das Nacktbadeverbot ist aufgehoben

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    In Bayern gibt es kein grundsätzliches Nacktbadeverbot mehr. Ist jetzt hüllenloses Sonnen an allen Badeseen möglich?
    In Bayern gibt es kein grundsätzliches Nacktbadeverbot mehr. Ist jetzt hüllenloses Sonnen an allen Badeseen möglich? Foto: DPA

    Bis zum 1. Oktober 2013 gab es eine Verordnung, nach der es grundsätzlich im Freistaat verboten ist, sich hüllenlos an den Badesee zu legen. "Diese Rechtsverordnung war befristet, ist ausgelaufen und nicht verlängert worden", sagt Stefan Frey, Sprecher des Innenministeriums.

    Herrscht nun in Bayern die totale Anarchie in Sachen Nacktbaden? Der Sprecher des Innenministeriums winkt ab: "Wir haben überlegt, das Thema jetzt komplett in die Hand der Kommunen zu geben, denn so etwas muss man nicht bayernweit regeln." Will heißen: Jede Kommune kann für ihren Bereich ein Nackbadeverbot erlassen und Ausnahmen festlegen.

    Die Nackerten im Englischen Garten bleiben

    So handhabt man es beispielsweise in München, wo die Nackerten im Englischen Garten ja schon zum Stadtbild gehören. Am Mittwoch soll der Stadtrat einer Verordnung zustimmen, die das Nacktbaden regelt. Demnach sollen genau in den Bereichen, für die die Stadt München 1982 eine Ausnahme vom grundsätzlichen Nacktbadeverbot erlassen hat, auch weiterhin hüllenlos gebadet werden dürfen: In der Schwabinger Bucht im nördlichen Teil des Englischen Gartens, auf der Schönfeldwiese am Eisbach hinter dem Haus der Kunst, in Maria Einsiedel 200 Meter südlich von der Marienklause, an der Brudermühlbrücke und auf der Isarinsel in Oberföhring.

    "Wenn der Stadtrat zustimmt, ändert sich im Grunde nichts. Wir mussten halt darauf reagieren, dass die frühere Verordnung ausgelaufen ist", sagt Daniela Schlegel, Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats in München.

    Droht die Invasion der Nackten?

    Was aber passiert, wenn eine Gemeinde nichts unternimmt? Muss sie dann eine Invasion der Nackten befürchten? "Grundsätzlich herrscht kein Nacktbadeverbot mehr in Bayern, aber es gibt natürlich noch gesetzliche Regelungen wie den Paragrafen 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes", sagt Stefan Frey vom Innenministerium.

    Der Paragraf greift, wenn sich jemand belästigt fühlt. "Wenn beispielsweise jemand nackt durch die Innenstadt läuft, dann ist das weiter verboten", so Frey. "Und an Badeseen kommt es darauf an, ob sich die Menschen durch Nacktbader gestört fühlen."

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