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Bayern: Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli

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Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli

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    Tag für Tag fallen 66 Hektar Grünfläche Baggern und Beton zum Opfer und werden versiegelt. In Bayern möchten Initiatoren eines Volksbegehrens Flächenfraß und Betonflut eindämmen.
    Tag für Tag fallen 66 Hektar Grünfläche Baggern und Beton zum Opfer und werden versiegelt. In Bayern möchten Initiatoren eines Volksbegehrens Flächenfraß und Betonflut eindämmen. Foto: Jens Büttner, dpa (Archiv)

    Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli. An diesem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des

    Die Grünen und ihre Verbündeten wollen durchsetzen, den galoppierenden Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar am Tag zu begrenzen – nur noch halb so viel wie bisher. Das Bündnis hatte 48.000 Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens "Betonflut eindämmen" gesammelt, fast doppelt so viele wie notwendig. Neben den Grünen sind unter anderem der Landesbund für Vogelschutz und die ÖDP beteiligt.

    Der Gesetzesentwurf sieht keinen konkreten Umsetzungsplan vor

    Das Innenministerium hat das Volksbegehren nicht zugelassen – mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf offenlässt, wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll. Das ist aus Sicht des Ministeriums ein Verstoß gegen kommunale Planungshoheit ebenso wie gegen das Bestimmtheitsgebot.

    Dieses besagt, dass Rechtsvorschriften möglichst eindeutig sein sollen, damit die Folgen eines Gesetzes oder einer Verordnung absehbar sind. "Die Abstimmenden können nicht erkennen, was sich die Antragsteller vorstellen", sagte Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz nach der Verhandlung. 

    In Bayern werden jährlich 45 Quadratkilometer Fläche zugebaut

    Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann argumentierte eher politisch als rechtlich: In Deutschland würden jährlich 100 Quadratkilometer Fläche zugebaut, davon 45

    Dabei ließe sich die Betonflut leicht reduzieren. Als Beispiele nannte der Grünen-Politiker die häufig sehr großen Parkplätze in Gewerbegebieten, dort ließen sich auch Parkhäuser oder Tiefgaragen bauen. "40 Prozent (der Fläche in

    Das Innenministerium verwies auf die rechtlichen und praktischen Probleme, die eine Beschränkung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar nach sich ziehen würde. So sei unklar, wie denn die fünf Hektar erlaubte Bautätigkeit auf die über 2000 bayerischen Gemeinden verteilt werden sollten, kritisierte Spilarewicz. Sein rechtliches Argument: "Der Volksgesetzgeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er wesentliche Fragen der Exekutive (also der Staatsverwaltung) überlässt."

    Der Anwalt des Volksbegehrens, Franz Lindner, hielt dagegen: "Die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu verhindern, sieht die Verfassung gar nicht vor."

    In welche Richtung der Verfassungsgerichtshof tendiert, ließen Küspert und seine Richterkollegen nicht durchblicken. Nicht nur Staatsregierung und CSU lehnen eine Fünf-Hektar-Vorschrift ab, auch Städte- und Gemeindetag, Wirtschaftsverbände sowie Bauernverband sind dagegen. (dpa)

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