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Bayern: Biergärten dürfen dank Augsburger Revolution länger öffnen

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Biergärten dürfen dank Augsburger Revolution länger öffnen

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    Ein  Bild aus  Zeiten vor Corona: Menschen sitzen gemütlich im Biergarten der Augsburger Brauerei Riegele. So voll wird es dort derzeit nicht, aber der Außenbereich darf wieder bis 22 Uhr bewirtet werden.
    Ein Bild aus Zeiten vor Corona: Menschen sitzen gemütlich im Biergarten der Augsburger Brauerei Riegele. So voll wird es dort derzeit nicht, aber der Außenbereich darf wieder bis 22 Uhr bewirtet werden. Foto: Stefan Puchner

    Am späten Donnerstagnachmittag war die Stimmung im bayerischen Gesundheitsministerium noch recht entspannt. Die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts zur sofortigen längeren Öffnung von Außengastronomien werde geprüft, sagte ein Sprecher. Aktuell gelte der Kabinettsbeschluss vom Dienstag. Doch schon am Freitagvormittag zog Hektik im Ministerium ein.

    Nach und nach dämmerte den Verantwortlichen der Staatsregierung, welche Sprengkraft der Augsburger Gerichtsbeschluss hat. Es war eben nicht nur der Einzelfall eines Augsburger Restaurant-Betreibers, sondern letztlich ein Präzedenzfall für ganz Bayern, der den Kabinettsbeschluss vom Dienstag über den Haufen werfen sollte. Es dauerte aber ein wenig bis zu dieser Einsicht.

    Der Erste, der sich aus der Deckung wagte, war der Wirtschaftsminister. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger forderte schon am Freitagvormittag auf Anfrage unserer Redaktion eine sofortige Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr. "Dieses Durcheinander der Öffnungszeiten von Biergärten ist nicht gut und sollte bereinigt werden im Sinne der Rechtssicherheit, der Gäste und Gastronomie", betonte Aiwanger. An ihm würde die sofortige Öffnung nicht scheitern. Auch der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, Thomas Geppert, machte sich für eine sofortige Verlängerung der Öffnungszeiten stark. Er sah sich im Augsburger Gerichtsentscheid bestätigt und sagte, spätestens seit der Öffnung der Innengastronomie bis 22 Uhr hätten die Zeiten für die Außenbereiche angeglichen werden müssen.

    Biergärten dürfen länger öffnen: Stadt Augsburg war in unangenehmer Lage

    In der unangenehmsten Lage – neben den Wirten selbst – war der neue Augsburger Ordnungsreferent Frank Pintsch. Die Klage des Restaurant-Betreibers Bernhard Spielberger war aus formalen Gründen gegen die Stadt Augsburg gerichtet, auch wenn die praktisch gar nichts damit zu tun hat. Sie ist aber Vollzugsbehörde für die Verordnung des Freistaats. Und die Stadtverwaltung war es auch, die den Gerichtsbeschluss vom Mittwoch irgendwie umsetzen musste. "Der Beschluss gilt eigentlich nur zwischen dem Kläger und der Stadt, aber er hat natürlich grundsätzliche Wirkung", erklärte Pintsch. Das Verwaltungsgericht hat anhand eines Einzelfalls festgestellt, wie die Rechtslage ist. "Uns war schnell klar, dass wir als Stadt keine andere Wahl haben, als im Zuge der Gleichbehandlung allen Wirten in Augsburg die Öffnung ihrer Außenbereiche zu gestatten", berichtete Pintsch. Auch der Landkreis Augsburg sowie die Städte Kempten und Memmingen erlaubten längere Öffnungszeiten.

    Aber eine knifflige Frage blieb ungeklärt. Das Gericht hatte ausdrücklich zwischen Biergärten und Außenbereichen von Speiselokalen unterschieden. Was tun mit Biergärten? Noch Freitagmittag sagte Jurist Pintsch in Augsburg: "Ich wünsche mir zu dieser wichtigen Vollzugsfrage noch heute eine Stellungnahme der Staatsregierung."

    Der Wunsch wurde Minuten später erfüllt. Die Staatsregierung teilte mit, dass ab sofort alle Wirte in Bayern ihre Außenbereiche bis 22 Uhr öffnen dürfen. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: "Wenn man den Wirten so schon früher entgegenkommen kann, wollen wir dem nicht im Weg stehen." Für die Staatsregierung habe der Infektionsschutz oberste Priorität.

    Nun muss nur noch das Wetter mitspielen

    Die "Augsburger Biergarten-Revolution" war also erfolgreich. Biergarten-Betreiber wie Sebastian Priller von der Augsburger Brauerei Riegele sind Bernhard Spielberger und dem Augsburger Ordnungsamt dankbar. "Wir sind der Meinung, dass die 20-Uhr-Regelung eine unglückliche Entscheidung war", sagt Priller. Für ihn mache es Sinn, solche fragwürdigen Regelungen zu überdenken, "auch weil dadurch die Akzeptanz der wirklich wichtigen Hygienemaßnahmen steigt". Wenn das Wetter mitmache, werde Riegele seinen Biergarten am Pfingstwochenende natürlich bis 22 Uhr öffnen.

    Der Auslöser der Kehrtwende, Restaurant-Betreiber Spielberger, kann sich dennoch nicht so richtig freuen. Zu sehr ärgert er sich über weitere Hygienevorschriften der Regierung. Er plant bereits die nächste Klage. Diesmal geht es um die Maskenpflicht. Spielberger sieht Widersprüche und will die Regelung deshalb mit seinem Anwalt Bernhard Hannemann vor Gericht angreifen.

    Im zuständigen Gesundheitsministerium wird man das nicht gerne hören. Dort war am Freitag Großkampftag. Denn man musste sich nicht nur um die Biergärten kümmern. Es galt, schnell die fünfte Infektionsschutzverordnung auf den Weg zu bringen. Sonst hätte es am Samstag noch ganz andere Fragen zu klären gegeben. Denn die gültige, vierte Infektionsschutzverordnung läuft am Freitag um Mitternacht aus.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Diese Biergartenrevolution hätte sich Bayern ersparen können

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