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Bayern: Bayern will die Fußfessel zur Vorbeugung

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Bayern will die Fußfessel zur Vorbeugung

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    Mithilfe von elektronischen Fußfesseln sollen Extremisten und Gefährder besser überwacht werden.
    Mithilfe von elektronischen Fußfesseln sollen Extremisten und Gefährder besser überwacht werden. Foto: Fredrik von Erichsen, dpa (Symbolbild)

    Um Extremisten und Gefährder besser überwachen zu können, wollen CSU und Staatsregierung nicht nur auf eine Verschärfung der Bundesgesetze drängen. Was Bayern im Rahmen der Gefahrenabwehr selbst tun kann, soll so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden.

    Dazu gehören elektronische Fußfesseln und andere technische Mittel zur Aufenthaltsüberwachung „rund um die Uhr“ sowie die Möglichkeit, sogenannte Gefährder in Gewahrsam nehmen zu können. Außerdem soll in Passau eine „bundesweit einzigartige kombinierte Einrichtung zum Vollzug von Straf- und Abschiebehaft“ errichtet werden. Das kündigten Innenminister Joachim Herrmann, Justizminister Winfried Bausback und CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer gestern bei der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz an.

    Technische Mittel zur Aufenthaltsüberwachung

    Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes will Herrmann binnen vier Wochen vorlegen. Darin soll „ganz klar gesetzlich definiert“ werden, wer als Gefährder einzustufen ist. Das könnten zum Beispiel Personen sein, die bereits einschlägig vorbestraft sind, ohne in Haft zu sitzen, oder Personen, die extremistisch motivierte Straftaten androhen oder bei denen Sprengstoff oder Waffen gefunden wurden.

    Die Instrumente, die der Polizei vom Landtag zusätzlich an die Hand gegeben werden sollen, haben laut Herrmann allesamt vorbeugenden Charakter. Sie dienen der Abwehr von Gefahren und sollen bereits geltende ausländerrechtliche Befugnisse wie Meldeauflagen und Kontaktverbote ergänzen. Rechtlich geregelt werden müssten insbesondere präventiv-polizeiliche Befugnisse zur Observation und zur technischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) sowie die Ausweitung des sogenannten „Unterbindungsgewahrsams“.

    Dies sei nötig, so betont die CSU-Landtagsfraktion in ihrem gestern verabschiedeten Sicherheitspapier, „da nicht alle potenziellen Extremisten und Gefährder abgeschoben werden können, da sie beispielsweise deutsche Staatsbürger sind“. Nach dem Willen des Innenministers soll auch die zeitliche Beschränkung des Polizeigewahrsams, der durch einen Richter angeordnet werden müsse, aufgehoben werden. In Bayern hätten Polizei und Verfassungsschutz derzeit „unter zehn“ Gefährder im Visier, bei denen „Unterbindungsgewahrsam“ infrage komme.

    Nachhaltigkeit und Konsequenz der Abschiebehaft

    Neben der Ausweitung der Befugnisse der Polizei will Bayern auch für „einen nachhaltigen und konsequenten Vollzug der Abschiebehaft“ sorgen. „Ohne Nutzung der Abschiebehaft können sie das Migrationsrecht nicht durchsetzen“, betonte Justizminister Bausback. Aus diesem Grund sollen in Passau in einer neuartigen Einrichtung bis zum Jahr 2022 rund einhundert zusätzliche Abschiebehaftplätze geschaffen werden. Bisher werden Abschiebehäftlinge in einem gesonderten Teil in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf untergebracht. Ab 2018 soll diese Aufgabe die JVA Eichstätt übernehmen. Die „kombinierte Einrichtung“ in Passau soll zusätzlich entstehen.

    Das hat einen doppelten Hintergrund. Zum einen müssen nach europäischer Rechtssprechung Strafhaft und Abschiebehaft strikt getrennt werden. Abschiebehaft soll keine Strafe sein. Zum anderen aber seien unter Abschiebehäftlingen auch „hochgradige Gefährder“, die nach Überzeugung der CSU in den Hochsicherheitsbereichen regulärer Justizvollzugsanstalten untergebracht werden sollten. In Passau soll beides möglich sein. Dazu müsse der Bund allerdings erst noch die Rechtsgrundlagen schaffen.

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