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Bayern: Ab heute öffnen die Clubs in Bayern: Diese Regeln gelten beim Feiern

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Ab heute öffnen die Clubs in Bayern: Diese Regeln gelten beim Feiern

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    Die Clubs in Bayern dürfen ab 1. Oktober öffnen. Innen gelten keine Abstandsregeln, auch eine Maskenpflicht gibt es nicht.
    Die Clubs in Bayern dürfen ab 1. Oktober öffnen. Innen gelten keine Abstandsregeln, auch eine Maskenpflicht gibt es nicht. Foto: Felix Kästle, dpa

    In Bayern dürfen Clubs und Discos ab Freitag, 1. Oktober, wieder öffnen. Das hatte die Staatsregierung zwar schon Ende August beschlossen, doch genaue Regeln veröffentlichte die Staatskanzlei erst am Donnerstag, 30. September, also kurz vor dem Neustart der Clubs.

    Kurz zusammengefasst sind die Regeln: Es gibt eine verhältnismäßig harte Kontrolle am Eingang, die über die in anderen Bereichen wie Restaurants und Cafés hinausgeht. Im Club selbst gelten dafür keine Einschränkungen mehr.

    2G oder 3G? Wer darf in Bayern in die Clubs?

    In Clubs und Discos gilt eine Art erweiterte 3G-Regeln, die Staatsregierung nennt das "3G plus". Neben Geimpften und Genesenen dürfen auch Getestete mitfeiern - aber ein normaler Antigen-Schnelltest reicht dafür nicht aus. Wer ungeimpft und nicht genesen in den Club will, muss einen PCR-Test vorlegen.

    Diese Regeln gelten auch für die Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Sie müssen ebenfalls entweder geimpft oder genesen sein, oder einen PCR-Test nachweisen - für Mitarbeiter ist es aber ausreichend, wenn sie zwei Mal pro Woche einen negativen PCR-Test vorlegen.

    Muss man im Club eine Maske tragen?

    Nein, die Maskenpflicht entfällt. Ebenso sind laute Musik, Tanzen ohne Abstand und der Verkauf von Getränken an der Bar in den Diskotheken erlaubt.

    Muss man seine Kontaktdaten angeben?

    Ja, die Kontaktdaten werden wie unter anderem auch in Restaurants erfasst, zum Beispiel mit der Luca-App.

    Gibt es Einschränkungen bei den Besucherzahlen in den Clubs?

    Nein, die Betreiberinnen und Betreiber können genauso viele Besucherinnen und Besucher in ihre Läden lassen wie in Zeiten vor der Pandemie.

    Gibt es eine Corona-Sperrstunde?

    Nein, die Betreiberinnen und Betreiber können ihre Clubs genauso lange öffnen wie vor der Pandemie.

    Dehoga zufrieden mit Corona-Regelungen für Clubs und Diskotheken

    Einige Detailregelungen für die Betreiberinnen und Betreiber werden noch in einer Rahmenhygieneverordnung stehen, die das Wirtschaftsministerium veröffentlicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zeigt sich zufrieden mit der gefundenen Lösung. In einer Prressemitteilung zitiert der Dehoga-Bayern seine Präsidentin Angela Inselkammer: "Clubs und Diskotheken sind wesentlicher Teil unserer gelebten und geliebten Kultur. In diesen Betrieben wird das Leben in einem gesicherten Umfeld gefeiert, vielleicht auch mal über die Stränge geschlagen, Grenzen ausgetestet, der Alltag vergessen, die Liebe gefunden – das Leben mit all seinen Facetten gelebt und erlebt. Von daher ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag für unsere Branche."

    Thomas Geppert, Dehoga-Landesgeschäftsführer, kommentiert: "Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo es wieder losgeht, ein nahezu normaler Clubbetrieb möglich ist. So gibt es beispielsweise keine Maskenpflicht, keine Belegungsobergrenzen und keine Abstände beim Tanzen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass dafür der Zugang sehr streng geregelt werden musste."

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