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Bayern: 4400 Anzeigen wegen Corona-Verstößen in der ersten Lockdown-Woche

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4400 Anzeigen wegen Corona-Verstößen in der ersten Lockdown-Woche

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    Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht gab es 966 Anzeigen.
    Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht gab es 966 Anzeigen. Foto: Benedikt Siegert (Symbolbild)

    In der ersten Woche des Lockdowns mit strikten Corona-Regeln sind in Bayern 4420 Menschen wegen Verstößen angezeigt worden. Am häufigsten wurde gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen: 2264 Anzeigen gab es nach Angaben des bayerischen Innenministeriums vom 16. bis zum 23. Dezember. Nach 21 Uhr dürfen die Menschen im Freistaat derzeit das Haus nicht mehr verlassen, außer in begründeten Einzelfällen wie in Notfällen oder zum Gassi-Gehen mit dem Hund.

    Wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht stellten die Behörden in der ersten Lockdown-Woche 966 Anzeigen aus. 717 Menschen bekamen Anzeigen wegen verbotener Menschenansammlungen. Gegen Quarantäneauflagen gab es kaum Verstöße - 44 Menschen bekommen deshalb Post von den Ordnungsbehörden.

    Am Heiligabend trafen sich bei einer religiösen Veranstaltung in Augsburg rund 200 Menschen in einem Veranstaltungsraum, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Da die Sicherheitsabstände nicht eingehalten worden seien, würden die Veranstalter angezeigt.

    Corona-Ausgangsbeschränkungen sollen während der Feiertage kontrolliert werden

    Am Heiligabend und in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag hielten sich die Menschen in Bayern zum großen Teil an die Ausgangsbeschränkungen. Die Polizeipräsidien meldeten am Freitag nur wenige Verstöße. In München herrschte auf dem Mittleren Ring am Weihnachtsabend um halb neun reger Verkehr - offenbar, weil alle schnell heim wollten, um vor 21 Uhr zu Hause zu sein. In Augsburg beobachtete die Polizei ebenfalls "teilweise lebhaften Abreiseverkehr" aus den Wohngebieten, sagte ein Sprecher.

    Ein Sprecher des Innenministeriums kündigte verstärkte Kontrollen der Ausgangsbeschränkungen im Laufe der Feiertage an. Ebenso sollen Reiserückkehrer stärker kontrolliert werden, diese unterliegen in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise müssen sie beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen. Das hatte am Dienstag das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf aber maximal 48 Stunden alt sein. (dpa)

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