Nach den am Montag veröffentlichten Eilbeschlüssen darf die Landeshauptstadt München lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel, die bei Kontrollen von Gaststätten festgestellt wurden, vorerst nicht mehr auf der entsprechenden Internet-Plattform veröffentlichen.
Die Richter haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Veröffentlichungen. Schon das Verwaltungsgericht München hatte den klagenden Wirten Recht gegeben. Die Beschwerden der Stadt München wurden nun in allen drei Verfahren zurückgewiesen. dpa/AZ