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Bayerischer Landtag: Scharfer Streit über das neue Verfassungsschutzgesetz

Bayerischer Landtag

Scharfer Streit über das neue Verfassungsschutzgesetz

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    Im bayerischen Landtag ging es um den Verfassungsschutz.
    Im bayerischen Landtag ging es um den Verfassungsschutz. Foto: Andreas Gebert/dpa/Archiv

    Trotz scharfer Kritik an der geplanten Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Bayern hält die CSU im Landtag an dem umstrittenen Gesetzentwurf der Staatsregierung fest. Danach sollen dem Verfassungsschutz künftig heimliche Online-Durchsuchungen und Wohnraumüberwachungen gestattet sein. Die Behörde soll zudem Zugriff auf Vorratsdaten bekommen, Kinder unter 14 Jahren beobachten und erfassen dürfen und mit Einschränkungen sogar bestimmte, besonders geschützte Berufsgruppen wie etwa Rechtsanwälte bespitzeln dürfen. Außerdem sollen Informanten aus extremistischen Szenen – so genannte V-Leute – vor Strafverfolgung geschützt werden, etwa wenn sie den Hitler-Gruß zeigen.

    Im Innenausschuss des Landtags wies die CSU-Fraktion die Kritik von SPD und Grünen gestern in Bausch und Bogen zurück. Der schwäbische CSU-Abgeordnete Hans Reichhart sagte, der Verfassungsschutz müsse die „erste Brandmauer staatlicher Gefahrenabwehr“ werden und alle Möglichkeiten bekommen, damit „die Bürger in Bayern sicher leben können“. Über die Änderungsanträge der

    Verfassungsschutz: Franz Schindler kritisiert die CSU

    Der Vorsitzende des Neonazi-Untersuchungsausschusses, der SPD-Abgeordnete und Jurist Franz Schindler wirft der CSU Versäumnisse im Verfassungsschutz vor.
    Der Vorsitzende des Neonazi-Untersuchungsausschusses, der SPD-Abgeordnete und Jurist Franz Schindler wirft der CSU Versäumnisse im Verfassungsschutz vor. Foto: Frank Leonhardt/dpa/Archiv

    Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler konterte scharf. Er sagte zu Reichhart: „Ihre Krokodilstränen, die SPD würde sich von der inneren Sicherheit verabschieden, können Sie sich sparen!“ Was zum Schutz der Bürger getan werden muss, so lautet das Credo des SPD-Politikers, müsse die Polizei tun. Der Verfassungsschutz sei ein Nachrichtendienst. Für die Gefahrenabwehr sei die

    Schindler und die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Schulze, hielten der CSU vor, aus dem „Versagen“ der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) die falschen Schlüsse gezogen zu haben. Im NSU-Komplex seien Beweismittel verschwunden, Beweise zurückgehalten worden und „V-Leute aus dem Ruder gelaufen, – auch in Bayern“, sagte Schindler. Der Polizei habe es an Kompetenz, dem Verfassungsschutz am Willen zur Zusammenarbeit gefehlt. Auch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ließe sich so etwas in Zukunft nicht verhindern, sagte Schulze. Einfach die Befugnisse des Verfassungsschutzes, etwa durch den Zugriff auf Vorratsdaten auszuweiten, sei „absolut nicht tragbar“.

    Auch radikalisierte Kinder im Visier des Verfassungsschutz

    Dass künftig auch radikalisierte Kinder vom Verfassungsschutz ins Visier genommen werden können, stieß bei SPD und Grünen auf komplettes Unverständnis. Zwar hatte die CSU versichert, dass „Jugendsünden“ aus den Akten wieder gelöscht würden. Schindler aber hielt dagegen, dass Problemkinder unter 14 Jahren wohl eher ein Fall für das Jugendamt seien.

    Besonders hartnäckig blieb Schindler bei einem Punkt des neuen Gesetzes: Der Verfassungsschutz soll zu heimlichen Wohnraumüberwachungen und Onlinedurchsuchungen dann autorisiert sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass jemand eine Straftat plane oder begangen habe. Dann aber hätten doch, so sein Einwand, auch Polizei und Staatsanwaltschaft alle Möglichkeiten. Die Antwort des Innenministeriums lautete: Die Bestimmung sei nötig, um schon im Vorfeld von Straftaten tätig werden zu können.

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