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Bayerischer Landtag: Grüne wollen Wahlrecht ändern: Hälfte der Macht für Frauen

Bayerischer Landtag

Grüne wollen Wahlrecht ändern: Hälfte der Macht für Frauen

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    Katharina Schulze, Fraktionschefin der bayerischen Grünen, will, dass jedes zweite Abgeordnetenmandat im Landtag einer Frau zusteht.
    Katharina Schulze, Fraktionschefin der bayerischen Grünen, will, dass jedes zweite Abgeordnetenmandat im Landtag einer Frau zusteht. Foto: Armin Weigel, dpa

    Nach dem Willen der Grünen soll künftig jedes zweite Abgeordnetenmandat im Landtag einer Frau zustehen. Um dies sicherzustellen, wollen sie das Wahlrecht in Bayern noch radikaler ändern, als es das Land Brandenburg mit einem „Parité-Gesetz“ bereits getan hat und als es die SPD in Bayern fordert. Einen entsprechenden Entwurf für ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ legten Fraktionschefin Katharina Schulze und die schwäbische Grünen-Abgeordnete Eva Lettenbauer am Montag in München vor.

    Das größte rechtliche Hindernis auf dem Weg zu einem paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Landtag in Bayern sind die Direktmandate. Rund die Hälfte der Landtagsabgeordneten werden in 91 Stimmkreisen direkt gewählt. Aber man kann den Parteien ja nicht vorschreiben, in jedem zweiten Stimmkreis eine Frau aufzustellen. Deshalb schlagen die Grünen vor, die Zahl der Stimmkreise zu halbieren und dann in jedem Stimmkreis zwei Direktmandate zu vergeben – eines für einen Mann, das andere für eine Frau.

    Der Trick dabei: Die Konkurrenz unter den Parteien und ihre Freiheit bei der Auswahl der Kandidaten wären von dieser Regelung nicht berührt, weil jede Partei einen Kandidaten und eine Kandidatin aufstellen könnte. Und auch die Freiheit der Wählerinnen und Wähler müsste nicht beschnitten werden: Sie hätten dann zwei Erststimmen – eine für einen Mann, die andere für eine Frau. Diverse Menschen sollten nach dem Willen der Grünen bei den Männern oder bei den Frauen antreten können.

    Gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten

    Bei den Listenkandidaten, die mit der Zweitstimme gewählt werden, schlagen Schulze und Lettenbauer vor, dem Beispiel Brandenburgs zu folgen und die Parteien zu verpflichten, gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten auf den Landeslisten aufzustellen. Hier liegen die Grünen auf einer Linie mit der SPD, die im Landtag schon länger einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die SPD will die Stimmkreiseinteilung nicht antasten und beschränkt sich auf die Forderung nach paritätischen Listen. „Damit befinden wir uns verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite“, sagte die schwäbische Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Simone Strohmayr.

    Den Grünen geht das nicht weit genug. „Hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist es jetzt Zeit für den nächsten Schritt“, sagte Schulze. Sie verwies darauf, dass der Anteil der Frauen im Landtag schon zum zweiten Mal in Folge gesunken sei und aktuell nur bei 26,8 Prozent liege. Das zeige klar: „Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung reichen nicht mehr.“

    Offen blieb bei der Pressekonferenz der Grünen die Frage, wie ihre Formulierung für eine Verfassungsänderung in der Praxis umgesetzt werden könnte. Sie schlagen vor, in Artikel 13 der bayerischen Verfassung folgenden Satz zu ergänzen: „Grundsätzlich muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landtags weiblich oder divers sein.“ Wie dieses „mindestens“ auszulegen ist, sagten Schulze und Lettenbauer auf Nachfrage nicht. Sie räumten aber ein, dass exakte Parität auch nach ihrem Modell nur bei den Stimmkreisabgeordneten sichergestellt werden könnte. Begründet liegt das im bayerischen Wahlrecht: Mit der Zweitstimme kann der Wähler direkt einen Bewerber auf der Liste einer Partei ankreuzen.

    Widerspruch gibt es von der FDP

    Unterstützt werden die Grünen von der Rechtsanwältin Christa Weigl-Schneider vom Aktionsbündnis „Parité in den Parlamenten“. Sie verwies auf die grundgesetzlich verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau und sagte: „Das Wahlrecht ist keine göttliche Ordnung.“

    Der erste Widerspruch kam von der FDP. Fraktionschef Martin Hagen nannte die Vorschläge von SPD und Grünen verfassungswidrig: „Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für politische Ämter obliegt den Parteien und in letzter Konsequenz den Wählerinnen und Wählern. Ein höherer Frauenanteil im Parlament ist wünschenswert, aber nicht durch wahlrechtliche Einschränkungen zu erzwingen.“

    Für die CSU erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Petra Guttenberger: „Es muss unbestritten unser Ziel sein, mehr Frauen in die Parlamente zu bekommen. Deshalb müssen sich alle Parteien Gedanken machen, wie politisches Engagement für Frauen erleichtert wird. Der absolut falsche Weg ist der Eingriff in unser Wahlgesetz und die Einschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts.“

    Hier lesen Sie unseren Kommentar: Gleichberechtigung im Landtag klappt nur mit Frauenquote.

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