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Bayerischer Landtag: Erste Rüge seit 25 Jahren: Aigner rügt AfD-Abgeordneten

Bayerischer Landtag

Erste Rüge seit 25 Jahren: Aigner rügt AfD-Abgeordneten

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    Erstmals seit 1994 wurde im bayerischen Landtag ein Abgeordneter formal gerügt. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die Wortwahl des AfD-Abgeordneten Ralph Müller.
    Erstmals seit 1994 wurde im bayerischen Landtag ein Abgeordneter formal gerügt. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die Wortwahl des AfD-Abgeordneten Ralph Müller. Foto: Matthias Balk, dpa

    Nach dem Einzug der AfD in den bayerischen Landtag hat es dort die erste Rüge eines Abgeordneten seit einem Vierteljahrhundert gegeben. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) rügte den

    Aigner kritisiert die Wortwahl des AfD-Abgeordneten auf das Schärfste

    Aigner kritisierte dies als "verbale Entgleisung". "Eine derartige Äußerung gegenüber der Frau Bundeskanzlerin ist wahrheitswidrig, ehrverletzend und beleidigend und dem Ansehen unseres Hohen Hauses nicht zuträglich", sagte sie. Sie kritisiere die Wortwahl Müllers auf das Schärfste und rüge sie ausdrücklich. Aigner betonte, das gesamte Landtagspräsidium sei einhellig zu der Auffassung gekommen: "Ein derartiger Ton kann und darf in einer sachlichen Debattenkultur, wie wir sie hier in unserem Hohen Hause pflegen, keinen Einzug halten."

    Rügen gehören zu den möglichen Ordnungsmaßnahmen im Landtag. In der Geschäftsordnung des Parlaments heißt es dazu: "Ein Mitglied des Landtags, das persönlich verletzende Ausführungen oder persönlich verletzende Zwischenrufe macht oder eine gröbliche Störung der Ordnung verursacht, ist vom Präsidenten zu rügen und im Wiederholungsfall zur Ordnung zu rufen."

    Eine formale Rüge gab es im bayerischen Landtag zuletzt 1994

    Nach zwei Ordnungsrufen - bei besonders schweren Verstößen auch sofort - kann ein Abgeordneter vom weiteren Verlauf einer Plenarsitzung ausgeschlossen werden. Derartige Maßnahmen sind aber eine absolute Seltenheit: Zuletzt wurde eine formale Rüge nach Angaben des Landtagsamts vor 25 Jahren, im Juli 1994, ausgesprochen. Auch einen Ordnungsruf gab es zuletzt im Juli 1994, einen Sitzungsausschluss zuletzt im Dezember 1991. (dpa)

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