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Bayerischer Landtag: Einige Abgeordnete rechneten nach Belieben ab

Bayerischer Landtag

Einige Abgeordnete rechneten nach Belieben ab

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    Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat Kritik an der Abrechnungspraxis des Bayerischen Landtags geübt.
    Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat Kritik an der Abrechnungspraxis des Bayerischen Landtags geübt. Foto: Fred Schöllhorn

    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer durch die Verwandtenaffäre ausgelösten Prüfung der Ausgaben für die Landtagsabgeordneten die bisherige Abrechnungspraxis des Landtags als intransparent und zum Teil nicht rechtskonform kritisiert.

    Rechnungshof: Fragwürdige Fälle der Nutzung staatlicher Mittel

    Zudem enthüllten die Kontrolleure weitere fragwürdige Fälle der Nutzung staatlicher Mittel wie etwa der jedem Abgeordneten zustehenden Pauschale zur Computer-Ausstattung von maximal 12 500 Euro pro Wahlperiode: So rechnete etwa ein namentlich nicht genannter Abgeordneter laut ORH stolze fünf Digitalkameras ab – die teuerste mit einem Wert von rund 6000 Euro. Diese Summe sei aber inzwischen zurückerstattet und die Kamera „dem Privatvermögen zugeführt“ worden.

    Ein anderer MdL beschaffte in nur zwei Jahren vier Smartphones und zwei iPads zum Preis von 3640,39 Euro. Vom Landtag bezahlt wurden aber auch PC-Rechnungen, die an eine Firma adressiert waren, deren Geschäftsführer ein MdL ist. Oder Hotelkosten in der Schweiz für eine 2,5-stündige „Technik-Schulung“.

    Scharfe Kritik von ORH an Abrechnungspraxis

    Scharfe ORH-Kritik gibt es auch an der bisherigen Praxis der Abrechnung von Mitarbeitern der MdL: So widerspricht der Rechnungshof der Rechtsauffassung des Landtags, dass die im Jahr 2000 beschlossene „Altfallregelung“ für die Anstellung von Familienangehörigen über das Jahr 2004 hinaus gültig war. Dieser Streit, der nun durch ein Rechtsgutachten geklärt werden soll, dürfte nach Abschaffung der Familienhilfe im Juni allerdings eher akademischer Natur sein: Selbst der ORH hält mögliche Rückforderungsansprüche aufgrund von Verjährung und Vertrauensschutz für „zweifelhaft“.

    Ab Oktober sollen die Verträge überprüft werden

    Allerdings hält der ORH die gesamte bisherige Abrechnungspraxis des Landtags für problematisch: So mussten die Abgeordneten bisher etwa keinen Nachweis über abgerechnete Mitarbeiterkosten erbringen. Es sei „nicht erkennbar“, wie durch die Vorlage von Belegen „die freie Ausübung des Mandats beeinträchtigt werden könnte“, kommentieren die Prüfer bissig. Ab Oktober soll der Landtag allerdings alle Mitarbeiterverträge überprüfen.

    Für „problematisch“ hält der ORH zudem eine offenbar in erheblichem Umfang genutzte Praxis, nicht ausgenutzte Mittel der staatlichen Mitarbeitererstattung für oft nicht näher spezifizierte Arbeitsaufträge an Parteigeschäftsstellen zu verwenden – eine Praxis, die laut ORH dem Parteiengesetz widersprechen könnte.

    Rechnungsprüfer empfehlen eine unabhängige Kommission

    Zudem empfiehlt der Rechnungshof etwa eine Staffelung der Unkostenpauschale von derzeit rund 3200 Euro im Monat: So sollte es etwa Abschläge für MdL geben, die kein Stimmkreisbüro oder keine Dienstwohnung in München unterhalten. Auch die Abschaffung einer Gehaltszulage für Ausschussvorsitzende legt der ORH nahe. Eine unabhängige Kommission sollte sich zudem dauerhaft mit der Vergütung, aber etwa auch mit der Altersversorgung der Abgeordneten beschäftigen, empfehlen die Rechnungsprüfer.

    Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) wertete den Bericht als Bestätigung für die im Landtag nach der Verwandtenaffäre begonnenen Reformen. Kritik an Art der Ausstattung oder Zulagen der MdL sei allerdings nicht Sache des ORH: Darüber könne nur der Landtag selbst oder das Verfassungsgericht befinden. "Kommentar

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