Das seit 2017 heftig umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wird ein drittes Mal geändert. Die Neufassung tritt voraussichtlich Mitte Juli in Kraft. CSU und Freie Wähler setzten am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags den überarbeiteten Entwurf der Staatsregierung mit drei Änderungen durch. Die Schlussabstimmung im Plenum ist nur noch Formsache. Grüne, SPD und FDP scheiterten mit ihren Vorstößen für einen weitergehenden Schutz der Bürgerrechte.
Wie weit darf die Polizei in bürgerliche Freiheitsrechte eingreifen, um drohende Straftaten zu verhindern? Diese Frage wird seit mehreren Jahren grundsätzlich und in allen Einzelheiten kontrovers diskutiert. Gegen die erste Gesetzesnovelle formierte sich breiter Protest. Eine vom Innenministerium eingesetzte Expertenkommission gab danach den Kritikern in einer ganzen Reihe von Punkten recht. Die Staatsregierung musste nachbessern – erst wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dann auch wegen der Kritik der Kommission.
Polizeiaufgabengesetz in Bayern: Der Begriff der "drohenden Gefahr" wurde präzisiert
So wurde unter anderem der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“ präzisiert, der die Polizei zum Eingreifen ermächtigt, noch bevor es zu einer Straftat kommt. Dadurch wurden die Befugnisse der Polizei zugunsten der Rechte der Bürger eingeschränkt. Die Maximaldauer von Präventivgewahrsam wurde von sechs auf zwei Monate verkürzt. Der Rechtsschutz für die Betroffenen polizeilicher Maßnahmen wurde gestärkt. Der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen wurde genauer geregelt.
Die Regierungsfraktionen besserten dann noch einmal in drei Punkten nach. Demnach darf DNA-Material nur mit richterlicher Anordnung analysiert werden. Personen, die in Gewahrsam genommen werden, bekommen von Amts wegen sofort einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt. Außerdem wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerbern für Polizei und Verfassungsschutz sowie für das Personal bei Großveranstaltungen genauer geregelt. Laut dem CSU-Innenpolitiker Manfred Ländner ist das Gesetz damit „wirkungsvoll, anwenderfreundlich und rechtssicher“.
Grüne, SPD und FDP sind nicht zufrieden mit dem Polizeiaufgabengesetz
Den Fraktionen von Grünen, SPD und FDP reicht all das noch nicht. Die SPD legte einen geänderten Gesetzentwurf vor, der auf den unbestimmten Begriff „drohende Gefahr“ verzichtet. Die Grünen präsentierten ein ganzes Bündel von Änderungsanträgen. „Die Arbeit der Polizei in Bayern ist deshalb so gut, weil die Normen klar und eindeutig sind“, sagte der SPD-Abgeordnete Horst Arnold und verwies darauf, dass es immer noch verfassungsrechtliche Bedenken gebe, die höchstrichterlich noch nicht geklärt seien. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Martin Runge (Grüne), kritisierte den Begriff „drohende Gefahr“, auf den sich die polizeilichen Befugnisse stützen sollen. Er zitierte einen Rechtsgelehrten: „Eine sprachliche Unklarheit ist der erste Schritt in rechtsstaatswidrige Verhältnisse.“ Durchsetzen konnte sich die Opposition nicht.