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Bayerischer Landtag: CSU-Abgeordnete kündigen ihre Ehefrauen

Bayerischer Landtag

CSU-Abgeordnete kündigen ihre Ehefrauen

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    Georg Schmid mit seiner Frau Gertrud bei den Bayreuther Festspielen 2012.
    Georg Schmid mit seiner Frau Gertrud bei den Bayreuther Festspielen 2012. Foto: David Ebbener, dpa

    Wirklich unbeschwert wird CSU-Fraktionschef Georg Schmid (Donauwörth) seinen 60. Geburtstag heute nicht feiern können. Der Grund: Er hat seiner Frau gekündigt – nicht privat, aber beruflich. Schmid gehört zu jenen 17 CSU-Landtagsabgeordneten, die ins Kreuzfeuer der Kritik geraten sind, weil sie enge Familienangehörige auf Staatskosten als Mitarbeiter in ihrem Stimmkreisbüro beschäftigen. Das ist zwar aufgrund einer Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2000 völlig legal. Doch wie zuvor schon Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hat sich gestern auch Schmid der Kritik gebeugt und das Beschäftigungsverhältnis beendet.

    Auslöser der Diskussion über die „politischen Familienbetriebe“ war das umstrittene Buch des Parteienkritikers Hans Herbert von Arnim. Er hatte, wie berichtet, bayerische Politiker als „Selbstbediener“ angeprangert. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hatte die Kritik an angeblich überhöhten Entschädigungen zurückgewiesen. Zu der speziellen Frage der Beschäftigung von Familienangehörigen hatte Stamm erklärt, es handle sich nach ihren Informationen nur um „einige wenige Altfälle“, die unter die Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2000 fallen.

    Damals hatte der Landtag beschlossen, solche Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Die bestehenden Arbeitsverträge aber blieben unangetastet. Sie erhielten Bestandsschutz. Gestern musste der Landtag nach genauerer Überprüfung einräumen, dass es doch einige Altfälle mehr gibt. Eine Liste mit 17 Abgeordneten wurde veröffentlicht, die Familienangehörige ersten Grades beschäftigen oder bis vor kurzem beschäftigt hatten. Sie gehören alle der CSU-Fraktion an. Sechs kommen aus Schwaben.

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    Da kann sich Schwabens SPD-Chef Harald Güller spöttische Bemerkungen nicht verkneifen: „Ich hab mich immer gewundert, worüber die CSU redet, wenn sie über die Förderung von Familienbetrieben spricht. Jetzt verstehe ich: Das sind spezielle, auch ganz spezielle schwäbische Familienbetriebe.“

    Besonders ins Visier nimmt Güller den Chef des Haushaltsausschusses im Landtag, Georg Winter (Höchstädt), der phasenweise nicht nur seine Frau, sondern auch seine beiden Söhne (26 und 27 Jahre alt) beschäftigt hatte. „Die Kinder waren damals schon sehr klein, um heute als Altfallregelung durchzugehen“, merkte Güller an.

    Winter weist diese Kritik zurück. „Beginn der Bestandsschutzfrist ist der Dezember 2000. Meine Söhne waren zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns 14,5 und 13,5 Jahre alt“, teilte Winter gestern mit. Sie hätten ihm geholfen, die Computer und die Homepage einzurichten und dafür kleinere Beträge – mal 100, mal 200 Euro – bekommen. Die Ehefrau sei hin und wieder als Aushilfe eingesprungen. Zum 31. Dezember 2012 seien die Beschäftigungsverhältnisse beendet worden. „Die Familie hat mehr Leistung erbracht, als entschädigt wurde“, sagte Winter und versicherte, er habe 90 Prozent der Büroarbeit durch externe Kräfte erledigen lassen.

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    Auch seine Kollegen in Schwaben sind sich keiner Schuld bewusst. Eberhard Rotter (Lindau) betonte, er habe stets „mit bestem Gewissen“ gehandelt. Seine Frau sei ausgebildete Sekretärin und leiste wertvolle Arbeit. Finanzstaatssekretär Franz Pschierer (Mindelheim) sagte: „Meine Frau war beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist aber seit kurzem offiziell beendet.“ Bei Max Strehle (Augsburg-Land) und Peter Schmid (Neu-Ulm) enden die Beschäftigungsverhältnisse ihrer Frauen – teils in Teilzeit, teils auf 400-Euro-Basis – automatisch, weil sie nicht wieder für den Landtag kandidieren. Schmid sagte, er habe die Mitarbeit seiner Frau „als Person des besonderen Vertrauens“ sehr geschätzt. Strehle betonte: „Da ist nie etwas verheimlicht worden.“

    Künftig soll es diese Art von Familienbetrieb nicht mehr geben. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) teilte gestern mit, er halte die Regelung „nicht mehr begründbar und der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar.“

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