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Bamberg: Tragödie auf Party: Tod durch K.o.-Tropfen wird erneut verhandelt

Bamberg

Tragödie auf Party: Tod durch K.o.-Tropfen wird erneut verhandelt

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    GBL - auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt - ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar.
    GBL - auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt - ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar. Foto: Nicolas Armer/dpa (Symbol)

    Das tragische Ende einer Partynacht vor knapp drei Jahren muss erneut vor dem Landgericht Bamberg aufgerollt werden. In dem Prozess, der an diesem Donnerstag (9. November) beginnt, geht es um die Frage, wer verantwortlich für den Tod eines jungen Mannes ist, der auf einer Party aus einer Flasche mit K.o.-Tropfen getrunken hatte. Wenige Tage später starb der Mann an den Folgen. An anderer überlebte den Konsum des Rauschmittels nur knapp.

    2015 war der Fall bereits verhandelt worden, doch die Staatsanwaltschaft war mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich.

    Angeklagt ist ein 26-Jähriger, der die K.o.-Tropfen mitgebracht haben soll. Wenige Tage vor Weihnachten 2014 hatte er den Ermittlungen zufolge auf einer privaten Party in Bamberg hoch dosiertes, flüssiges Ecstasy dabei. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gamma-Butyrolacton (GBL) soll der Angeklagte auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und auch vor dessen Inhalt gewarnt haben. Zwei Männer - 24 und 27 Jahre alt - tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos. Ein Mann entkam knapp dem Tod, der andere starb. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes. Verurteilt wurde der Angeklagte später jedoch lediglich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

    K.-o.-Tropfen eingenommen: Was nun?

    Was kann man tun, wenn es passiert ist?

    1. Der oder die Betroffene braucht sofort ärztliche Hilfe!

    2. Anzeige bei der Polizei erstatten! Angst und Scham nützen nur den Tätern! Denen kann nur das Handwerk gelegt werden, wenn Betroffene den Mut haben, für ihre Rechte einzutreten.

    Jede Aussage ist wichtig, auch wenn man nicht genau weiß, was eigentlich passiert ist.

    3. Da die Drogen bis maximal zwölf Stunden nach Einnahme nachweisbar sind, ist es sinnvoll, Urin in einem sauberen Gefäß kühl aufzubewahren (einfrieren), um ihn später untersuchen zu lassen.

    Auch sollte die Bekleidung nicht gewaschen werden. Für Ermittlungen ist es hilfreich, wenn auch nicht geduscht oder gebadet wird (auch wenn ein großes Bedürfnis danach besteht).

    4. Unterstützung und Hilfe suchen: Örtliche Frauennotrufe und Beratungsstellen für Frauen können helfen, das Geschehene zu verarbeiten. Für Männer gibt es die Ambulanz für Gewaltopfer (Gesundheitsamt).

    Betroffene können sich auch an Opferschutzorganisationen wie zum Beispiel den Weißen Ring wenden.

    GBL - auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt - ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar. Er kann entweder stimulieren oder die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems verlangsamen. Eine Überdosierung kann deshalb auch schnell lebensbedrohlich werden und zu einer Atemlähmung führen. Besonders gefährlich ist die Droge Experten zufolge in Kombination mit Alkohol. dpa/lby

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